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Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts
Aufforderung an den Handel und die Industrie, ihr "unsägliches Spiel" zu beenden

Berlin (ots)

Die heutige Entscheidung des Leipziger
Bundesverwaltungsgerichts unterstreicht nach Meinung der "Allianz pro
Mehrweg" das vollständige Scheitern der Einweglobby bei ihrem
Versuch, das Dosenpfand aufzuhalten.
Nach Auskunft des Anwalts der Allianz pro Mehrweg, Remo Klinger
aus der Kanzlei Geulen & Klinger, wird die angekündigte
Verfassungsbeschwerde schon nicht zur Entscheidung angenommen werden.
Dazu müsste dargelegt werden, dass die vorbefassten Gerichte und
insbesondere das Bundesverwaltungsgericht Grundrechte der Kläger
gänzlich verkannt haben. Dazu gibt es nach der Verhandlung keinen
Anlass. Die Tatsache, dass man die Anrufung des
Bundesverfassungsgerichts ohne Kenntnis der schriftlichen
Urteilsbegründung ankündigt, spricht ebenfalls gegen eine fundierte
juristische Begründung.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V.
forderte Handel und Industrie auf, ihr "unsägliches Spiel" zu
beenden. Er erinnerte an die Zusage der bundesdeutschen
Handelsunternehmen und der Getränkeindustrie, anlässlich des
Dosengipfels am 5. Dezember 2002, das Leipziger Urteil zu
respektieren und nach einer Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes  keine weiteren Rechtsmittel einzulegen.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer 
Deutsche Umwelthilfe e. V. 
Güttinger Str. 19
78315 Radolfzell 
Tel.: (07732) 9995-0, Mobil: (0171) 3649170 
Fax: (07732) 9995-77, Email:  info@duh.de
Dr. Remo Klinger 
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger 
Schaperstr. 15, 10719 Berlin 
Tel.: (030) 88472-80, Fax.: (030) 88472-8 10  
Email:  klinger@geulen.com

Original content of: Deutsche Umwelthilfe e.V., transmitted by news aktuell

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