Proteste zeigen Wirkung: Behörde fordert zusätzliche Sicherheitsprüfungen für geplantes Flüssiggas-Terminal in Brunsbüttel
Berlin (ots)
Genehmigungsbehörde fordert umfangreiche Prüfungen zur Sicherheit des Terminals für flüssiges Erdgas in Brunsbüttel - Terminal laut Gutachten der Deutschen Umwelthilfe nicht genehmigungsfähig - Nähe zu Chemiepark und atomaren Anlagen muss in die Sicherheitsprüfung einfließen - Flüssiggas-Terminals an der Nordseeküste sollen Import von Fracking-Gas aus den USA dienen - DUH fordert Planungsstopp für klimaschädliche und gefährliche Energie-Infrastruktur
Der Betreiber des geplanten Flüssiggas-Terminals in Brunsbüttel muss umfangreiche Sicherheitsprüfungen nachweisen. Dazu rief das dem Wirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein unterstellte Amt für Planfeststellung Verkehr den Betreiber German LNG mit Schreiben vom 31. Juli 2019 auf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt diesen Schritt. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der DUH kommt zu dem Ergebnis, dass das LNG-Terminal in Brunsbüttel aus Sicherheitsgründen nicht genehmigungsfähig ist. Das Terminal soll insbesondere dem Import von verflüssigtem Fracking-Gas aus den USA dienen.
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für das LNG (liquified natural gas)-Terminal in Brunsbüttel sollen nun mit Störfallablaufszenarien mögliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt geprüft werden.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: "Mit den Prüfanforderungen gesteht das zuständige Ministerium ein, dass die Deutsche Umwelthilfe mit dem Gutachten ungeklärte Sicherheitsfragen aufgedeckt hat. Offenbar haben die Argumente die Genehmigungsbehörde überzeugt, die Sicherheitsaspekte genauer unter die Lupe zu nehmen. Damit sind wir dem Ziel, den Bau neuer fossiler Infrastruktur für klimaschädliches Fracking-Gas zu verhindern, ein Stück nähergekommen."
Das Gutachten der DUH vom Mai 2019 legt detailliert dar, dass die Ansiedlung eines Störfallbetriebs wie dem LNG-Terminal am Standort Brunsbüttel nicht zulässig ist. Dort können angemessene Sicherheitsabstände zu benachbarten Schutzobjekten und Gefährdungsquellen nicht eingehalten werden. Im geltenden Bauplanungsrecht ist die Ansiedlung eines Störfallbetriebs am Standort Brunsbüttel aufgrund der immissionsschutz- und atomrechtlichen Störfallvorgaben ohnehin als unzulässig festgesetzt worden.
In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich - neben Wohngebieten und Betrieben etwa der chemischen Industrie - eine Sonderabfallverbrennungsanlage sowie insbesondere drei atomare Anlagen: das stillgelegte Atomkraftwerk Brunsbüttel, das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle und das im Bau befindliche Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle.
Die eingeforderten Untersuchungen geben auch den Kritikern vor Ort wie dem "Klimabündnis gegen LNG" neue Hoffnung, dass die Entscheidung über den Standort Brunsbüttel in einem transparenten Verfahren und nach rein fachlich-rechtlichen Gesichtspunkten erfolgt.
Reinhard Knof von der Bürgerinitiative gegen Endlager-CO2: "Bisher schienen die wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen der Bundesregierung der schleswig-holsteinischen Landesregierung wichtiger zu sein als die Sicherheit der Menschen vor Ort. Wir hoffen, dass die eingeforderten Untersuchungen die Genehmigungsbehörde von der Gefährlichkeit des Standortes überzeugen. Statt des Imports fossiler klimaschädlicher Energieträger, die zudem noch Mensch und Gesundheit gefährden, streben wir eine innovative Entwicklung für Brunsbüttel mit klimafreundlichen Technologien an."
Links: Über den Link finden Sie folgende Dateien: http://l.duh.de/p190822 - Rechtsgutachten zur Genehmigungsfähigkeit des LNG-Terminals Brunsbüttel - Einwendung der DUH gegen die Anschlussleitung zum Terminal - Linksammlung zum Import von amerikanischem LNG bzw. Fracking-Gas nach Deutschland - Lageübersicht LNG-Terminal in Brunsbüttel
Pressekontakt:
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz DUH
0160 4334014, zerger@duh.de
Dr. Reinhard Knof, Bürgerinitiative gegen Endlager-CO2 e.V.
0162-1389223, reinhard_knof@hotmail.com
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