Umweltverbände kündigen bundesweite Testkäufe zur korrekten Umsetzung des Dosenpfandes ab 1. Oktober 2003 an - Deutsche Umwelthilfe erwartet Anstieg der Mehrwegquote auf über 65 Prozent
Berlin, Radolfzell (ots)
Die Deutsche Umwelthilfe hat in Schreiben an die Geschäftsleitungen des Lebensmittelhandels bundesweite Testkäufe zur korrekten Bepfandung von Getränken in Dosen und Einwegflaschen angekündigt und eine erste Prognose zur weiteren Entwicklung der Mehrwegquote veröffentlicht: "Mit den Testkäufen wollen wir sicherstellen, dass die neunmonate Übergangsphase, in der sich Teile des Handels über den Pfandschlupf um bis zu 400 Mio Euro bereichert haben, ein Ende findet", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e V. (DUH).
Die Auszahlung des Pfandbetrages davon abhängig zu machen, dass der Kunde auch nach dem 1. Oktober 2003 bei Rückgabe der Verpackung einen Sicherheitsbon vorlegen muss (wie dies einer von vier Pfandsystembetreibern derzeit plant) ist nach Ansicht der DUH rechtswidrig.
Als Folge der durch einzelne Handelskonzernen angekündigten Steigerung ihres Getränke-Mehrwegangebotes und entsprechender Auslistungen von Einweggetränken rechnet die DUH für den Oktober mit einem Anstieg der Mehrwegquote auf 65 - 67 Prozent. "Damit werden erstmals wieder zwei von drei verkauften Getränken in Deutschland in der umweltfreundlichen Mehrwegverpackung verkauft" freut sich Resch. Dass die Mehrwegquote nicht weiter ansteigt liegt nach Informationen der DUH auch daran, dass selbst Edeka, Metro und Tengelmann entgegen ihrer Ankündigung einer Totalauslistung von Einweg auch weiterhin beispielsweise französische Mineralwässer sowie deutsche Wässer und Erfrischungsgetränke im PetCycle-Einwegsystem anbieten werden. Außerdem haben nach Informationen der DUH die Discounter, die ca. 75 % aller Einweggetränke verkauften, gesetzeskonforme Einweg- Pfandsysteme aufgebaut. "Der ganze Streit betrifft nur noch 5 Prozent der Getränke - für 95 Prozent bestehen heute schon korrekte Pfandsysteme", so Resch.
Nachfolgend im Wortlaut das Schreiben der DUH an den Lebensmitelhandel:
An die Geschäftsleitung der bundesdeutschen Einzelhandelsunternehmen
Ankündigung von Testkäufen zur korrekten Umsetzung der Pfandpflicht auf Getränke-Einwegverpackungen
Sehr geehrte Damen und Herren, die bundesdeutschen Umwelt- und Verbraucherschutzverbände werden zum 1. Oktober 2003 die korrekte Umsetzung der Pfandpflicht auf Getränke-Einwegverpackungen durch bundesweite Testkäufe kontrollieren. Dabei werden wir insbesondere darauf achten, dass die mit der Trennung von Pfandbeleg und leerer Getränkeverpackung verbundene Geldabschöpfung beim Verbraucher ein Ende hat. Nach unseren Berechnungen beträgt der einbehaltene Pfandschlupf bis Ende September ca. 400 Mio. Euro.
Ab dem 1. Oktober 2003 dürfen Getränke in Einweg nur noch dann verkauft werden, wenn der Pfandbetrag unmittelbar bei Rückgabe der leeren Verpackung erstattet wird. Eine Fortsetzung der "Zettelwirtschaft" halten wir für eindeutig rechtswidrig. § 8 Abs. 1 Satz 3 VerpackV sieht die Pfanderstattung "bei Rücknahme der Verpackungen" und nicht bei Rücknahme der Verpackung und eines zusätzlichen Gegenstands, wie etwa eines Coupons, vor.
Diese Rechtsauffassung vertreten neben dem Bundesumweltministerium auch unsere Rechtsanwälte Geulen & Klinger. Ein weiteres wichtiges Argument sollten sie nicht übersehen: Die Bürger sind die komplizierte Übergangsregelung leid und erwarten eine zettelfreie Pfandregelung, wie sie bisher angekündigt und von den meisten Handelsbetrieben (Getränkefachhandel, Discounter) umgesetzt wird. Wir fordern Sie hiermit auf, die VerpackV ab dem 1.Oktober juristisch korrekt, umwelt- und kundenfreundlich umzusetzen, indem Sie entweder Ihr Getränkeangebot auf umweltfreundliche Mehrwegverpackungen ausrichten oder sich einem Pfandsystem anschließen, das keine Token bzw. Pfandgutscheine vorsieht.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass festgestellte Verstöße gegen die VerpackV unmittelbar zur Anzeige gebracht werden. Dabei werden wir uns vor allem auf Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverfahren konzentrieren, bei denen die Ordnungsgelder bis zu 250.000 € betragen und Entscheidungen kurzfristig in Eilverfahren ergehen .
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V.
Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell
Tel. mobil: 0171 3649170
Tel. 07732/9995-0
Fax. 07732/9995-77
Email: resch@duh.de
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