Routinemäßiges Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission ändert an Rechtsgültigkeit und weiterem Vollzug des Dosenpfandes nichts
Rote Karte für Lebensmitteleinzelhandel
Limburg (ots)
Die Entscheidung der EU-Kommission, gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der angeblichen Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs durch die Dosenpfandregelung ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, ändert an der Rechtsgültigkeit und dem weiteren Vollzug der geltendenden Verpackungsverordnung nichts. "Das Dosenpfand bleibt und wurde von der EU-Kommission sogar als legitime und richtige Maßnahme bestätigt", betonte Roland Demleitner, Geschäftsführer des Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien. Die EU-Kommission habe vielmehr den Pfandgegnern des Deutschen Lebensmitteleinzelhandels die Rote Karte gezeigt, die sich nach wie vor weigern, sich an den bundesweiten, verbraucherfreundlichen Pfand- und Rücknahmesystemen für Einweggetränkeverpackungen zu beteiligen.
Demleitner unterstrich, dass die Blockadestrategie der Lebensmitteleinzelhandelskonzerne gegen die Verpackungsverordnung, die auch Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundeskartellamt sei, sich als kurzsichtig erweisen werde. "Die führenden deutschen Einzelhandelskonzerne überlassen scheinbar den Discountern das Feld, die sich im Gegensatz zu ihnen in der Lage sehen, die Vorgaben der Verpackungsverordnung zu erfüllen und der Pfandpflicht unterliegende Einweggetränkeverpackungen zurücknehmen. Über weitere Markanteilsgewinne der Discounter braucht man sich also in den Konzernzentralen des LEH nicht zu wundern."
Demleitner stellte weiterhin klar, dass das Dosenpfand nach wie vor seine Lenkungswirkung pro Mehrweg entfalte. So sei nach Erhebungen des GfK ConsumerScans die Mehrwegquote aller Getränke im III. Quartal 2003 noch einmal leicht auf 60,7 % angestiegen. Bei Bier erhöhte sich der Anteil der umweltfreundlichen Mehrwegflasche sogar von 90,9 % auf 92,9 %.
Der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien kündigte zudem an, wettbewerbsrechtlich verstärkt gegen die Betriebe vorzugehen, die die Pfand- und Rücknahmepflicht noch nicht oder nicht vollständig beachten. "Die Entscheidung der EU-Kommission hat die Rechtspflichten der deutschen Dosenpfandregelung noch einmal klar bestätigt und veranlasst uns damit, konsequent und nachdrücklich gegen die Marktteilnehmer wettbewerbsrechtliche Schritte einzuleiten, die sich an geltendes Recht nicht halten oder es zu umgehen versuchen," so Demleitner.
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