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LNG-Beschleunigungsgesetz soll Umweltverträglichkeitsprüfungen abschaffen: Deutsche Umwelthilfe befürchtet umwelt- und klimapolitischen Blindflug

Pressemitteilung

LNG-Beschleunigungsgesetz soll Umweltverträglichkeitsprüfungen abschaffen: Deutsche Umwelthilfe befürchtet umwelt- und klimapolitischen Blindflug

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz möchte Bau neuer fossiler Importkapazitäten mit LNG-Beschleunigungsgesetz voranbringen
  • Minister Habeck plant u.a. Abschaffung der Umweltprüfung, Verkürzung der Verfahren sowie Einschränkung der Klagemöglichkeiten
  • DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Neue fossile Projekte ohne die Prüfung von Umweltfolgen zu genehmigen, ist klima- und umweltpolitischer Blindflug“

Berlin, 01.5.2022: Am Wochenende sind aus Regierungskreisen Details zu einem geplanten „LNG-Beschleunigungsgesetz“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bekannt geworden. Aus einem Hintergrundpapier, das der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vorliegt, geht hervor, dass der Bau von Terminals für Flüssigerdgas (LNG) erheblich vereinfacht und beschleunigt werden soll. So soll der Bau der Terminals im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen, die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Projekte zumindest teilweise abgeschafft werden, Klagerechte sollen weiter eingeschränkt sowie Beteiligungszeiträume verkürzt werden. Der Betrieb der Terminals mit fossilem LNG soll bis 2040 begrenzt werden. Die DUH kritisiert die Regelungen als übereilt und unüberlegt. Die Umwelt- und Verbraucherorganisation fürchtet die Schaffung von fossilen Überkapazitäten und die Schaffung neuer fossiler Abhängigkeiten.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Neue fossile Projekte ohne die Prüfung von Umweltfolgen zu genehmigen, ist klima- und umweltpolitischer Blindflug. Was für jeden größeren Windpark Pflicht ist, darf bei fossilen Mega-Projekten wie LNG-Terminals nicht ausgelassen werden. Es ist richtig, dass sich Deutschland unabhängiger von russischem Gas machen muss – gleichzeitig darf die Klimakrise aber nicht vergessen werden. Das gilt insbesondere für ein Bundesministerium, das Klimaschutz im Namen trägt. Die Einschränkung von Beteiligungs- und Klagerechten spricht Bände: Offenbar befürchtet Minister Habeck, dass die Projekte einer rechtlichen Prüfung und einer kritischen Bewertung durch die Öffentlichkeit nicht Stand halten würden. Diese Einschränkungen sind undemokratisch und ein gefährlicher Präzedenzfall für andere Projekte.“

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Die Laufzeit von LNG-Terminals für den Import von fossiler Energie zu begrenzen, ist ein richtiger Schritt. Dies kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Minister Habeck mit seinem LNG-Beschleunigungsgesetz großen klima- und umweltpolitischen Schaden anrichtet. Mit dem Gesetz wird ein Bedarf für den Import von LNG unterstellt und sogar unter ein ‚überragendes öffentliches Interesse‘ gestellt, obwohl das Ministerium diesen Bedarf bis heute nicht mit Zahlen und Fakten belegt hat. Dennoch sprießen die Projekte an der Küste wie Pilze aus dem Boden: Statt wie ursprünglich von Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag angekündigt zwei LNG-Terminals zu bauen, ist inzwischen von bis zu sieben Terminals die Rede, alleine fünf davon finanziert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Damit droht eine krasse fossile Überkapazität und neue Abhängigkeit von zweifelhaften Lieferländern – finanziert von den Steuerzahlern, deren Beteiligungsrechte sogar noch eingeschränkt werden sollen.“

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer

0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie & Klimaschutz

0160 433 40 14, zerger@duh.de

Link:

Hintergrundpapier des BMWK zum LNG-Beschleunigungsgesetz: http://l.duh.de/p220501

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe

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Kontakt: Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell, Tel.: 07732-9995-0

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