Dieselgate erneut vor dem EuGH: Deutsche Umwelthilfe betont Notwendigkeit zur Entschädigung von Betroffenen
Berlin/Luxemburg (ots)
Die heutigen Schlussanträge vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu zivilrechtlichen Ansprüchen der millionenfach geschädigten Verbraucherinnen und Verbraucher im Zusammenhang mit Dieselgate, kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):
"Alle durch rechtswidrig verbaute Abschalteinrichtungen geschädigte Käuferinnen und Käufer müssen entschädigt werden. Wir hoffen deshalb, dass dieses Verfahren im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher entschieden wird. Damit Betroffene weitere zivilrechtliche Ansprüche geltend machen können, ist außerdem die Klärung der Frage essentiell, ob das Kraftfahrt-Bundesamt rechtswidrig Fahrzeuge genehmigt hat, die trotz eines Rückrufs weiterhin mit illegalen Abschalteinrichtungen fahren. Wir führen deshalb parallel ein Verfahren, das ebenfalls vor dem Europäischen Gerichtshof geklärt wird, damit die nach unserer Ansicht unzulässigen Typengenehmigungen ihre Gültigkeit verlieren, solange die Fahrzeuge nicht mit einer funktionierenden Hardware nachgerüstet wurden. Nur so erhalten die geschädigten Autobesitzerinnen und -besitzer vollfunktionsfähige Fahrzeuge und die Gesamtbevölkerung wird vor dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid geschützt."
Hintergrund:
In dem Verfahren verlangt der Besitzer eines gebrauchten Mercedes mit nachweislich verbautem Thermofenster von der Mercedes-Benz Group Schadensersatz.
Die DUH klagt vor dem Verwaltungsgericht Schleswig in mehreren Verfahren, um das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu verpflichten, die unzulässigen temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen entfernen zu lassen. In einem Verfahren, das das Verwaltungsgericht Schleswig 2019 zur Vorabentscheidung an den EuGH gegeben hat, geht es um die Klagebefugnis der DUH und um die konkreten Abschalteinrichtungen, die selbst nach einem vom KBA angeordneten Rückruf weiterhin in Fahrzeugen des Typs VW Golf installiert sind.
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