LNG-Terminalschiff Neptune: Deutsche Umwelthilfe fordert Landesregierung auf, Einfahrt in Lubmin vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens zu verbieten
Berlin (ots)
Das schwimmende LNG-Terminalschiff (FSRU) für den Standort Lubmin ist unterwegs zum Ostseehafen Mukran auf Rügen. Die "Neptune" soll laut Schiffstracking-Diensten heute Abend in Mukran ankommen. Dort wird sie nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf den Weg zu ihrem Bestimmungsort Lubmin festmachen, um Ballastwasser und Treibstoff zu entladen. Das Schiff hat mit 9,6 Metern einen zu großen Tiefgang, um den flachen Greifswalder Bodden nach Lubmin durchfahren zu können. Dafür darf der Tiefgang höchstens 6,1 Meter betragen. Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner:
"Die Neptune fährt zu einem Zeitpunkt in deutsche Küstengewässer ein, zu dem noch überhaupt nicht feststeht, ob sie überhaupt als schwimmendes LNG-Terminal betrieben werden darf. Offenbar sollen in Lubmin Fakten geschaffen werden, ohne dass das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist. Noch bis zum 28. November können Umweltverbände sowie Bürgerinnen und Bürger Einwendungen gegen das Projekt erheben. Diese müssen erst geprüft werden, bevor überhaupt eine Genehmigung erfolgen kann. Eine erste Auswertung der Antragsunterlagen zeigt, dass diese in hohem Maße unvollständig sind und essentielle Betriebsbestandteile bislang ausgeblendet werden. Die Klimawirkung des Projektes wurde nicht untersucht, Auswirkungen auf den sensiblen Naturraum des Boddenmeeres sind unklar, die umwelt- und störfallrechtlichen Prüfungen sind unvollständig, Gefahrenquellen in der unmittelbaren Nachbarschaft werden teils nicht einmal erwähnt. Zudem ist noch offen, ob die Neptune mit ihrem großen Tiefgang überhaupt durch den Greifswalder Bodden fahren kann. So halten wir den Betrieb der Neptune für nicht genehmigungsfähig. Wir fordern die Landesregierung von Manuela Schwesig auf, die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten und den Versuch einer Einfahrt der Neptune nach Lubmin vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens zu verbieten."
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