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Deutsche Umwelthilfe klagt mit fachlicher Unterstützung von foodwatch auf Aberkennung der nationalen Zulassung des Glyphosat-Produkts Roundup PowerFlex

Berlin (ots)

  • Neue Erkenntnisse zu veränderter Risikoeinschätzung und Widerspruch mit EU-Pflanzenschutzmittelverordnung erfordern Überprüfung und im Ergebnis Aberkennung der Zulassung
  • DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: "Die Klage zur Aberkennung der Zulassung von Roundup PowerFlex ist ein wichtiger Schritt in unserem Kampf gegen hochtoxische Pestizide"
  • DUH klagt bereits gegen Pestizid Gardo Gold mit Wirkstoffen S-Metolachlor und Terbuthylazin und führt drei weitere Rechtsverfahren gegen besonders schädliche Pflanzengifte wie Diflufenican, Flufenacet und Cypermethrin

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit fachlicher Unterstützung von foodwatch Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Aberkennung der Zulassung des Glyphosat-Totalherbizids Roundup PowerFlex vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel wie Roundup PowerFlex vernichten nahezu alle wildwachsenden Pflanzen auf Äckern. Diese großflächige Vernichtung und die daraus folgende Dezimierung der Ackerkräuter und des Blütenangebots verknappen in ausgeräumten Agrarlandschaften die Nahrung für blütenbesuchende sowie auf Wildkräuter spezialisierte Insekten und somit auch für Feldvögel. Glyphosat wirkt daher extrem schädlich auf die Artenvielfalt. Der Wirkstoff gelangt zudem in erheblichem Ausmaß in Böden und Gewässer und wird sogar in der Luft gemessen. Ein schwedisches Forschungsteam hat außerdem kürzlich offengelegt, dass einige Chemieriesen Studien zur Risikoeinschätzung im Genehmigungsverfahren nicht eingereicht haben. Darunter war offenbar auch eine Studie zu einem speziellen Glyphosat-Salz, die nach Einschätzung der Wissenschaftler auch für das laufende und frühere Genehmigungsverfahren zu Glyphosat relevant gewesen sein könnte. Nach Auffassung von DUH und foodwatch beruht die Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel wie Roundup PowerFlex u.a. aus diesem Grund auf einer unvollständigen Datengrundlage. Die Erkenntnisse zu den Umweltrisiken und die Unsicherheiten bei der gesundheitlichen Bewertung erfordern aus Sicht der DUH eine Überprüfung der bestehenden Zulassungen glyphosathaltiger Mittel und im Ergebnis die vollständige Aufhebung der Zulassung.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Glyphosat ist wie kaum ein anderes Pestizid dafür verantwortlich, dass Wildbienen, Schmetterlinge und andere Großinsekten sowie Feldvögel aus der Kulturlandschaft mehr und mehr verschwinden. Dieses Gift wird nahezu unreguliert auf Äckern und Feldern in ganz Deutschland eingebracht. Selbst Einschränkungen in der Anwendung wie behördliche Auflagen zur Beschränkung der Ackerflächen oder Ausbringungszeiten werden von den Pestizidkonzernen massiv bekämpft. Unsere Klage auf Aberkennung der Zulassung von Roundup PowerFlex ist ein wichtiger Schritt in unserem Kampf gegen hochtoxische Pestizide."

Annemarie Botzki, Pestizid-Expertin bei foodwatch: "Mit der Klage gegen Roundup Powerflex wollen wir sicherstellen, dass die Gesundheit der Verbraucher:innen geschützt wird. Glyphosat ist nicht nur ein Risiko für Konsumentinnen und Konsumenten, sondern gefährdet auch die Artenvielfalt auf unseren Feldern. Es vernichtet gnadenlos Wildpflanzen und lässt damit Insekten und Vögel hungern."

Die Zulassung von Roundup PowerFlex verstößt nach Auffassung der beiden Organisationen gegen die Anforderungen der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung. Deren Ziel ist es, "die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt" sicherzustellen. Pflanzenschutzmittel dürfen demnach nur zugelassen werden, wenn sie keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt und somit auch die biologische Vielfalt haben. In den letzten Jahren haben sich die Nachweise gehäuft, dass Glyphosat drastische Auswirkungen auf die Biodiversität hat.

Hintergrund:

Im März 2023 machte eine Gruppe von Wissenschaftlern aus Schweden bekannt, dass bestimmte Studien zur Entwicklungsneurotoxizität (sog. DNT-Studien) in zurückliegenden und laufenden Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt wurden (Mie/Rudén 2023). Hierüber wurde am 1. Juni 2023 in der ausländischen und nationalen Presse berichtet. Zu den nicht eingereichten Studien gehörte nach Angaben der Wissenschaftler u.a. eine von Syngenta gesponserte Studie aus dem Jahr 2001 zu Glyphosat-Trimesium, einem speziellen Glyphosat-Salz, das in der EU nicht genehmigt ist (Mie/Rudén 2022). Ob weitere Unternehmen, die das Dossier zur Genehmigung von Glyphosat gemeinsam mit Syngenta eingereicht haben (u.a. Bayer bzw. zuvor Monsanto), von der Existenz dieser Studie wussten, ist nicht bekannt. Während Syngenta die Auffassung vertritt, dass die Studie zu Glyphosat Trimesium im aktuellen oder in früheren Genehmigungsverfahren zu Glyphosat nicht hätte eingereicht werden müssen (Syngenta 2023), sehen die schwedischen Forscher die Studie als zumindest potenziell entscheidungsrelevant an. Die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sieht in der am 7. Juli 2023 veröffentlichten Zusammenfassung ihrer Schlussfolgerung keine Hinweise darauf, dass Glyphosat neurotoxisches Potenzial hat, empfiehlt aber eine weitere Aufklärung (EFSA 2023).

Die DUH führt mit Unterstützung von foodwatch fünf Verfahren. Diese richten sich an das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig ist. Im Fokus stehen verschiedene Pestizid-Produkte, bei denen aus Sicht von DUH und foodwatch massive schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu befürchten sind. Gegen das Herbizid Gardo Gold vom Hersteller Syngenta AG mit den Wirkstoffen S-Metolachlor und Terbuthylazin hat die DUH bereits Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Darüber hinaus hat die DUH weitere Rechtsverfahren gegen die Herbizide Tactic (Adama) und Elipris (Corteva GmBH München) mit den Wirkstoffen Diflufenican und Flufenacet initiiert. Die DUH und foodwatch haben Klagen angekündigt, sollte das BVL den Anträgen auf Aufhebung beziehungsweise Verweigerung der Zulassungen nicht folgen. In Bezug auf ein weiteres Produkt, das Insektizid Sherpa Duo von den Herstellern SBM Developpement SAS und SBM Life Science GmbH, unter anderem mit dem Wirkstoff Cypermethrin, hat die DUH die Beiladung zu einem anhängigen Gerichtsverfahren beantragt.

Im November 2022 hatte die DUH durch den Europäischen Gerichtshof klären lassen, dass Umweltverbände in Deutschland basierend auf der Aarhus-Konvention gegen alle Typ- und Produktzulassungen mit schädlichen Umweltauswirkungen vorgehen dürfen.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Dario Sarmadi, Pressestelle foodwatch
0174 3751689, presse@foodwatch.de

Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin Geulen & Klinger
030 8847280, douhaire@geulen.com

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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