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Dosenpfand: Zwei neue Entscheidungen des Landgerichts Berlin bestätigen Dosenpfand
Realitätsverweigerung: Verfahrensbevollmächtigter der Einweglobby stellt Strafanzeige gegen Berliner Richter

Berlin/Radolfzell (ots)

Nach den Urteilen des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Dezember 2004 und der Entscheidung des
Bundesrats zur Pfandnovelle vom 17. Dezember 2004 bestätigte das
Berliner Landgericht in nunmehr drei Beschlüssen die Gültigkeit der
Pfandpflicht. Nach einer ersten Entscheidung am 22.12.2004 hat nun
das Landgericht Berlin mit Datum 10. und 11. Januar 2005  in zwei
einstweiligen Entscheidungen zweier verschiedener Kammern den
Fortbestand der seit Anfang 2003 geltenden Pfandpflicht auf Dosen und
Einweg-Kunststoffflaschen in vollem Umfang bestätigt
(Geschäftszeichen 97 O 1/05 sowie 103 O 5/05).
Den beklagten Händlern wurde der pfandfreie Verkauf von
pfandpflichtigen Getränken untersagt und für den Fall der
Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 EUR,
ersatzweise Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis sechs Monaten
angedroht. "Die Auffassung, man könne nach dem Urteil des EuGH wieder
pfandfrei verkaufen, hat sich als Luftnummer erwiesen", so
Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger. "Dabei kommt es auch nicht darauf an,
ob ein "Grüner Punkt" auf der Verpackung ist oder nicht."
Vorwürfe erhebt die DUH vor allem an einige Großhändler und
Getränkeabfüller, die nach Ansicht der DUH mit dem Feuer spielen.
"Wir wundern uns, woher immer noch neue unmarkierte Getränkedosen und
PET-Flaschen auch von Markenartiklern wie Coca Cola herkommen. Wir
werden Nachforschungen anstellen, wie diese in Verkehr gebracht
werden und ggf. gegen die betroffenen Abfüller und Großhändler
vorgehen. Wer jetzt noch das Dosenpfand in Frage stellt, sollte
dringend sein Realitätsbild überprüfen", erklärte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Die Deutsche Umwelthilfe
werde zudem ihre Testkäufe fortsetzen und auf die vorgelagerten
Handelsstufen ausdehnen."
Die DUH fordert die Vertreter der Einweglobby auf, "keine weiteren
juristischen Nachhutgefechte mehr gegen das Pfand zu inszenieren. Sie
treiben so nur mutwillig kleine Einzelhändler in aussichtslose
Auseinandersetzungen, die ihnen am Ende teuer zu stehen kommen."
Empört zeigte sich Resch über das Vorgehen eines Justiziars des 
Lebensmittelriesen Rewe. Der Anwalt hatte nach DUH-Informationen
Strafanzeige gegen den Vorsitzenden Richter der Handelskammer des
Landgerichts Berlin gestellt, der die erste einstweilige Verfügung
gegen einen uneinsichtigen Einzelhändler vom 22.12.2004 erlassen
hatte. "Man fragt sich wirklich, ob es gar keine Grenzen der
Realitätsverweigerung mehr gibt", sagte Resch. "Wenn die
Rewe-Verantwortlichen und die Einweg-Lobbyisten im Hauptverband des
Deutschen Einzelhandels (HDE) nicht ihren letzten Kredit verspielen
wollen, müssen sie diesen Westentaschen-Berlusconi sofort
zurückpfeifen".
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, 
Deutsche Umwelthilfe e.V., 
Fritz-Reichle-Ring 4, 
78315 Radolfzell (www.duh.de)
Tel.: 0 77 32/ 9995-0, 
Mobil.: 0171/ 3649170, 
Fax.: 0 77 32/ 9995-77,
E-Mail:  resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, 
Deutsche Umwelthilfe e.V., 
Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, (www.duh.de),
Tel.: 030/ 25 89 86-15, 
mobil 0171/ 56 60 577, 
E-Mail:  rosenkranz@duh.de
Dr. Remo Klinger, 
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 
10719 Berlin, 
Tel.: 030 884728 0,
Fax.: 030 884728 10, 
E-Mail:  klinger@geulen.com

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