Dosenpfand: Zwei neue Entscheidungen des Landgerichts Berlin bestätigen Dosenpfand
Realitätsverweigerung: Verfahrensbevollmächtigter der Einweglobby stellt Strafanzeige gegen Berliner Richter
Berlin/Radolfzell (ots)
Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Dezember 2004 und der Entscheidung des Bundesrats zur Pfandnovelle vom 17. Dezember 2004 bestätigte das Berliner Landgericht in nunmehr drei Beschlüssen die Gültigkeit der Pfandpflicht. Nach einer ersten Entscheidung am 22.12.2004 hat nun das Landgericht Berlin mit Datum 10. und 11. Januar 2005 in zwei einstweiligen Entscheidungen zweier verschiedener Kammern den Fortbestand der seit Anfang 2003 geltenden Pfandpflicht auf Dosen und Einweg-Kunststoffflaschen in vollem Umfang bestätigt (Geschäftszeichen 97 O 1/05 sowie 103 O 5/05).
Den beklagten Händlern wurde der pfandfreie Verkauf von pfandpflichtigen Getränken untersagt und für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis sechs Monaten angedroht. "Die Auffassung, man könne nach dem Urteil des EuGH wieder pfandfrei verkaufen, hat sich als Luftnummer erwiesen", so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger. "Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob ein "Grüner Punkt" auf der Verpackung ist oder nicht."
Vorwürfe erhebt die DUH vor allem an einige Großhändler und Getränkeabfüller, die nach Ansicht der DUH mit dem Feuer spielen. "Wir wundern uns, woher immer noch neue unmarkierte Getränkedosen und PET-Flaschen auch von Markenartiklern wie Coca Cola herkommen. Wir werden Nachforschungen anstellen, wie diese in Verkehr gebracht werden und ggf. gegen die betroffenen Abfüller und Großhändler vorgehen. Wer jetzt noch das Dosenpfand in Frage stellt, sollte dringend sein Realitätsbild überprüfen", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Die Deutsche Umwelthilfe werde zudem ihre Testkäufe fortsetzen und auf die vorgelagerten Handelsstufen ausdehnen."
Die DUH fordert die Vertreter der Einweglobby auf, "keine weiteren juristischen Nachhutgefechte mehr gegen das Pfand zu inszenieren. Sie treiben so nur mutwillig kleine Einzelhändler in aussichtslose Auseinandersetzungen, die ihnen am Ende teuer zu stehen kommen."
Empört zeigte sich Resch über das Vorgehen eines Justiziars des Lebensmittelriesen Rewe. Der Anwalt hatte nach DUH-Informationen Strafanzeige gegen den Vorsitzenden Richter der Handelskammer des Landgerichts Berlin gestellt, der die erste einstweilige Verfügung gegen einen uneinsichtigen Einzelhändler vom 22.12.2004 erlassen hatte. "Man fragt sich wirklich, ob es gar keine Grenzen der Realitätsverweigerung mehr gibt", sagte Resch. "Wenn die Rewe-Verantwortlichen und die Einweg-Lobbyisten im Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) nicht ihren letzten Kredit verspielen wollen, müssen sie diesen Westentaschen-Berlusconi sofort zurückpfeifen".
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell (www.duh.de) Tel.: 0 77 32/ 9995-0, Mobil.: 0171/ 3649170, Fax.: 0 77 32/ 9995-77, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, (www.duh.de), Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 60 577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel.: 030 884728 0, Fax.: 030 884728 10, E-Mail: klinger@geulen.com
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