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Deutsche Umwelthilfe verklagt DIHK wegen Propaganda gegen die Umwelt

Berlin (ots)

23. November 2005: Erstmals zieht eine
Umweltschutzorganisation gegen die anti-ökologische Politik des 
Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) vor Gericht. Mit 
ihrer am heutigen Mittwoch beim Verwaltungsgericht Berlin 
eingereichten Unterlassungsklage will die mit der Deutschen 
Umwelthilfe e.V. (DUH) verbundene DUH Umweltschutz-Service GmbH die 
Verbreitung des DIHK-Positionspapiers "Für einen Strategiewechsel in 
der Umweltpolitik" stoppen. Die DUH Umweltschutz-Service GmbH ist 
Zwangsmitglied in der IHK Hochrhein-Bodensee. "Wir werden nicht 
länger tatenlos hinnehmen, dass der DIHK mit Pamphleten aus der 
umweltpolitischen Steinzeit Propaganda gegen jeden Fortschritt in der
Umweltpolitik betreibt und das auch noch mit den Kammerbeiträgen der 
im Umweltschutz tätigen Unternehmen und Verbände finanziert", sagte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch zur Begründung der 
Klageerhebung. Das erstmals in der heißen Wahlkampfphase 
veröffentlichte DIHK-Papier nannte Resch "eindeutig rechtswidrig."
Auf sieben eng bedruckten Seiten mit dem Untertitel "Erwartungen 
der Wirtschaft an die künftige Bundesregierung" hatte der DIHK vor 
der Bundestagswahl eine radikale Kehrtwende in der Umweltpolitik 
gefordert und damit einen empörten Aufschrei bei der zunehmenden Zahl
von Unternehmen ausgelöst, die von einer deutschen Vorreiterrolle im 
Umweltschutz profitieren. Gleichzeitig war wegen des einseitigen 
Strategiepapiers die Diskussion über die Zwangsbeiträge aller 
Gewerbetreibenden an die Industrie- und Handelskammern und den DIHK 
so heftig wie selten zuvor aufgeflammt.
Die DUH Umweltschutz-Service GmbH sieht sich von dem DIHK-Papier 
in besonderer Weise betroffen, weil sie gleich auf mehreren Feldern, 
die in dem Forderungskatalog angesprochen sind, tätig ist. Nach 
Überzeugung des Berliner DUH-Anwalts Remo Klinger verstößt das 
Strategiepapier sowohl gegen den Wortlaut der DIHK-Satzung, wonach 
der Verband ausdrücklich das "Gesamtinteresse der gewerblichen 
Wirtschaft" zur Geltung bringen muss, als auch gegen den dem DIHK 
gesetzlich übertragenen Auftrag. Als Dachorganisation der 81 
deutschen Industrie- und Handelskammern ist der DIHK an die im 
IHK-Gesetz festgeschriebene Abwägungs- und Ausgleichspflicht 
gebunden. Nach Paragraph 1 dieses Gesetzes haben die Industrie- und 
Handelskammern "das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen 
Gewerbetreibenden ... wahrzunehmen ... und dabei die wirtschaftlichen
Interessen einzelner Gewerbezweige oder -betriebe abwägend und 
ausgleichend zu berücksichtigen." Einseitige politische 
Stellungnahmen sind dem DIHK untersagt. Klinger: "Das Positionspapier
des DIHK zur Umweltpolitik läuft diesen Grundsätzen diametral 
zuwider. Die einseitige Parteinahme zu Lasten der im Umweltschutz 
tätigen Unternehmen ist völlig inakzeptabel. Das Papier stellt einen 
offensichtlichen Verstoß gegen die Pflicht zur ausgleichenden und 
abwägenden Berücksichtigung der Interessen aller Kammermitglieder 
dar. Es ist richtig und notwendig, dass sich die Betroffenen zur Wehr
setzen."
In dem Papier mit insgesamt 20 Forderungskomplexen hatte der DIHK 
praktisch alle Fortschritte in der Umweltpolitik der vergangenen 
Jahrzehnte in Frage gestellt, jede Vorreiterrolle des 
Technologiestandortes Deutschland im Umweltschutz als schädlich 
abgelehnt, den Verzicht auf die geltenden nationalen Klimaschutzziele
gepredigt und die Aufhebung der Tagesgrenzwerte beim Feinstaub 
verlangt. Der künftigen Regierung wurde ein neuer Ressortzuschnitt 
empfohlen, der die Zerschlagung des Bundesumweltministeriums bedeutet
hätte. Die Möglichkeiten von Verbandsklagen im Umweltschutz sollten 
gegen Null zurückgedrängt werden. Insgesamt, heißt es in der 
DUH-Klageschrift "erschöpft sich das Papier in einer völlig 
einseitigen Darstellung", die die mit der Ausbreitung ökologischer 
Zukunftstechnologien verbundenen Chancen konsequent außer Acht lasse.
Rechtswidrig ist nach Überzeugung der DUH auch die Tatsache, dass die
Unternehmen und Verbände der betroffenen Umweltbranche in keiner 
Weise an der Vorbereitung des Strategiepapiers beteiligt worden war.
Ziel der Klage sei es, den DIHK zur Rücknahme des Papiers zu 
veranlassen und für die  Zukunft "eine aktive Ausgrenzungspolitik 
dieser öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegenüber der dynamischen 
Umweltbranche und zugunsten der DIHK-Traditionsmitglieder zu 
verhindern", sagte Resch. Die DUH rief alle Unternehmen und Verbände 
der Umweltbranche auf zu überprüfen, ob sie von den Vorstellungen des
DIHK-Positionspapiers tangiert sind und gegebenenfalls entsprechende 
Schritte einzuleiten. Zahlreiche Unternehmen haben bereits ihre 
Bereitschaft signalisiert, die DUH-Klage zu unterstützen.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 
Berlin, (www.duh.de), Tel.: 030/ 25 89 86-0, mobil 0171/3649170, 
E-Mail:  resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, 
Schaperstraße 15, 10179 Berlin, (www.geulenklinger.com), Tel.: 030/ 
88 47 28-0, Fax: 030/ 88 47 28-10, E-Mail:  klinger@geulen.com
Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Deutsche 
Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, (www.duh.de), 
Tel.: 030/ 25 89 86-18, mobil 0160/5337376, E-Mail:  ziehm@duh.de

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