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Deutsche Umwelthilfe bekräftigt Kritik am VDEW-Leitfaden zur Stromkennzeichnung

Berlin (ots)

Verband der Elektrizitätswirtschaft setzt unbeirrt
auf Verschleierung statt Transparenz - Regierung muss eigene Regelung
vorlegen
6. Dezember 2005: Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hatte 
bereits am 29. November 2005 den so genannten "Leitfaden 
Stromkennzeichnung" des VDEW kritisiert, auf die zu befürchtende 
Verbrauchertäuschung hingewiesen und einen eigenen Vorschlag zur 
Stromkennzeichnung präsentiert. Gleichwohl hat der VDEW heute seinen 
fragwürdigen Leitfaden in Berlin ohne Änderungen vorgestellt und 
seinen Mitgliedern zur Umsetzung empfohlen. "Der VDEW zeigt damit, 
dass er in Wirklichkeit eine Imageverbesserung für große Teile der 
Energiewirtschaft, nicht aber eine verbrauchergerechte und 
transparente Stromkennzeichnung anstrebt," erklärt 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Sinn und Zweck der 
Stromkennzeichnung, nämlich ein klare, einheitliche und vollständige 
Information der Stromkunden, drohen sich in ihr Gegenteil zu 
verkehren."
Nach der im vergangenen Sommer verabschiedeten Novelle des 
Energiewirtschaftsgesetzes müssen die Stromanbieter ihre Kunden ab 
dem 15. Dezember 2005 auf Stromrechnungen und in Werbematerialien 
über die Herkunft des gelieferten Stroms informieren. Konkrete 
gesetzliche Vorgaben gibt es dafür bislang allerdings nicht. Diese 
Regelungslücke macht sich der von den großen Energiekonzernen 
dominierte Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) zunutze, indem 
er mit seinem heute vorgestellten "Leitfaden Stromkennzeichnung" 
seinen Mitgliedern eine Umsetzung der Kennzeichnungspflicht 
empfiehlt, die die Verbraucher eher in die Irre führen würde, als sie
aufzuklären.
Die DUH hatte am 29. November 2005 insbesondere kritisiert, dass 
der VDEW-Leitfaden nicht zwischen Strom aus Braunkohle, Steinkohle 
und Erdgas unterscheide, obwohl diese Brennstoffe sehr 
unterschiedlich zum globalen Klimawandel beitragen. Ebenso wenig wird
- geht es nach dem Willen des VDEW -  differenziert zwischen Strom 
aus Erneuerbaren Energien, zu dessen Weitergabe an ihre Kunden die 
Energieversorger aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 
verpflichtet sind (auch wenn sie selbst keine Kilowattstunde 
erzeugen) und solchem Ökostrom, den sie selbst aufgrund einer 
strategischen Zukunftsentscheidung erzeugen oder am Markt einkaufen. 
Schließlich werden der Verbrauchertäuschung Tür und Tor geöffnet, 
indem der wachsende Stromanteil, den die Versorger an der Strombörse 
oder im Ausland beziehen, pauschal dem so genannten europäischen 
UCTE-Mix zugeschrieben werden soll. Dieser Strommix enthält derzeit 
etwa 13 Prozent Strom aus Wasserkraft. Bezieht ein Stromversorger zum
Beispiel 30 Prozent seines Stroms über die Strombörse, würden allein 
13 Prozent davon als Ökostrom im Label auftauchen - selbst wenn das 
Unternehmen in der realen Welt kein einziges Wasserkraftwerk oder 
sonstige regenerative Energietechnologien einsetzt.
"Das führt zu einer systematischen Falschbezifferung von 
Elektrizität aus Erneuerbaren Energien und zu einer wundersamen 
Vermehrung des Ökostroms", so Cornelia Ziehm, Leiterin 
Verbraucherschutz und Recht bei der DUH. "Nach der Vorstellung des 
VDEW könnte ein Stromversorger den von ihm produzierten Atomstrom an 
der Börse verkaufen und dort im Gegenzug ebenso viele Kilowattstunden
ordern. Ergebnis: hundert Prozent Atomstrom würden plötzlich zu einem
ausgewogenen Mix aus nuklear, fossil und 13 Prozent Wasserkraft." 
Völlig vernachlässigt werden schließlich nach dem VDEW-Leitfaden die 
Strahlenrisiken durch den Betrieb von Atomkraftwerken. Die Angabe der
Mengen anfallender radioaktiver Abfälle und radioaktiver Emissionen 
in Gramm pro Kilowattstunde ist schlichtweg verharmlosend. 
Unerlässlich ist deshalb die Angabe in Becquerel je Kilowattstunde.
"Die Bundesregierung muss endlich die ihr gesetzlich eingeräumte 
Verordnungsermächtigung wahrnehmen und den Stromanbietern 
einheitliche, verbindliche und am Verbraucherinteresse ausgerichtete 
Kriterien vorgeben", fordert Jürgen Resch. "Es kann nicht sein, dass 
maßgebliche Teile der Energiewirtschaft für sich die Auslegungshoheit
für eine gesetzliche Regelung in Anspruch nehmen, die ausdrücklich 
und einzig dem Verbraucherschutz dient."
Das DUH-Stromlabel und ein DUH-Hintergrund zum Thema 
"Stromtransparenz ist kein Selbstläufer" können im Internet unter 
www.duh.de abgerufen werden.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt 4, 
10178 Berlin, Tel.: 030/ 258986-0, mobil: 0171/3649170, E-Mail:  
resch@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt
4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail:  
ziehm@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 
10178 Berlin, Tel.: 030/ 258986-15, mobil 0171/5660577, E-Mail:  
rosenkranz@duh.de

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