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Verbände fordern bedarfsorientierten Energieausweis Keine Angst vor Transparenz und Vergleichbarkeit

Berlin (ots)

Die Bundesregierung muss die Voraussetzungen
schaffen für die Einführung eines einheitlichen, objektiven und 
verständlichen Energieausweises zur Kennzeichnung des Energiebedarfs 
von Immobilien, forderten heute Deutscher Mieterbund (DMB), 
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Deutsche Umwelthilfe e. V. 
(DUH), Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer:
"Wir brauchen einen bedarfsorientierten, das heißt an objektiven 
Kriterien angelegten Energieausweis. Nur hierdurch wird die 
Energieeffizienz eines Gebäudes vergleichbar. Angesichts 
explodierender Energiepreise und des Klimawandels ist der 
Energieausweis als Transparenzinstrument eine riesige Chance für mehr
Wettbewerb und Innovation, er kann Investitionen auslösen und damit 
Arbeitsplätze in Deutschland schaffen."
Deutscher Mieterbund, Verbraucherzentrale Bundesverband, Deutsche 
Umwelthilfe, Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer lehnen
Pläne für einen "verbrauchsorientierten Energieausweis" ab. Der 
Energieausweis darf nicht zu einer standardisierten 
Heizkostenabrechnung mit einer Sammlung allgemeiner Energiespartipps 
verkommen, der lediglich Auskunft über den subjektiven 
Energieverbrauch früherer Nutzer gibt.
"Die anbietende Wohnungswirtschaft will Transparenz und 
Vergleichbarkeit auf dem Wohnungsmarkt offensichtlich um jeden Preis 
verhindern. Hierdurch werden letztlich der schlechte energetische 
Zustand einzelner Immobilien und die damit verbundenen hohen 
Energiekosten verschleiert", erklärte Mieterbund-Direktor Dr. 
Franz-Georg Rips. "Das Gegenteil wäre richtig. Es ist jetzt endlich 
an der Zeit, die Energiedaten von Immobilien für Verbraucher offen zu
legen. Die Intransparenz im Gebäude- und Wohnungsmarkt ist ein 
Hindernis für sinnvolle Investitionen und Modernisierungen und 
verhindert Kostensenkungen."
Rips forderte die Wohnungswirtschaft auf, ihre Bedenken gegen 
bedarfsorientierte Energieausweise zurückzustellen: "Keine Angst vor 
Transparenz und Vergleichbarkeit. Nutzen Sie statt dessen die 
Energieausweise als Vermarktungsinstrument. Niedrige Energiekosten 
werden künftig für Sie ein unverzichtbares Verkaufs- und 
Vermietungsargument sein."
vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller verwies auf ein von vzbv und 
DMB vorgelegtes Gutachten mit einem konkreten Vorschlag für einen 
bedarfsorientierten Energieausweis nach dem 'Kühlschrankmodell'. 
"Dieser Ausweis macht die Energieeffizienz eines Gebäudes wirklich 
vergleichbar und damit zum Auswahlkriterium für die Anmietung oder 
den Kauf einer Immobilie." Ein solcher Bedarfsausweis sei das 
notwendige klare Signal, um das angekündigte Förderprogramm mit Leben
zu füllen und die Ziele des Koalitionsvertrages zu erreichen, pro 
Jahr fünf Prozent des Altbaubestandes vor 1978   energetisch zu 
modernisieren. "Vor der Investition kommt die Information", so Edda 
Müller. Der Energieausweis sei ein Paradebeispiel für die enormen 
wirtschaftlichen Chancen durch eine verbesserte 
Verbraucherinformation. "Wir haben eine absolute Win-Win-Situation: 
Kosten werden gesenkt, die Umwelt geschützt, Wettbewerb belebt, 
Innovationen angestoßen, Abhängigkeiten reduziert und Mittel für den 
privaten Konsum in Milliardenhöhe freigesetzt", sagte Edda Müller.
"Der Energieausweis kann maßgeblich zur Reduktion der 
CO2-Emissionen der privaten Haushalte und damit zum Klimaschutz 
beitragen. Rund ein Drittel des Primärenergieverbrauchs der privaten 
Haushalte in Deutschland ist auf Raumheizung und 
Warmwasseraufbereitung zurückzuführen, die hier bestehenden Energie- 
und CO2-Einsparpotenziale sind enorm", so Dr. Cornelia Ziehm, 
Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der Deutschen Umwelthilfe 
(DUH). "Allerdings wird nur eine objektive, bedarfsorientierte 
Ausgestaltung des Energieausweises tatsächlich zu einer Steigerung 
der Sanierungseffizienz führen und die notwendige Grundlage für eine 
effektive CO2-Minderung im Gebäudebestand schaffen. Die 
Vergleichbarkeit der Energieausweise ist zudem aus 
Verbraucherschutzsicht unerlässlich", sagte Dr. Cornelia Ziehm.
Für die Bundesarchitektenkammer verwies ihr Präsident, Prof. Arno 
Sighart Schmid, auf die jahrelange Erfahrung bei der Erstellung von 
Energiebedarfsausweisen gemäß Energieeinsparverordnung im Neubau: 
"Letztlich kann der Energieausweis nur dann einen nennenswerten 
Beitrag zur Kostenreduzierung und CO2-Einsparung leisten, wenn er 
konkrete Qualitätsstandards einhält. Nur der bedarfsorientierte 
Energieausweis kann gebäudebezogene und damit effektive 
Modernisierungsempfehlungen geben."
Dr.-Ing. Karl Heinrich Schwinn, Präsident der 
Bundesingenieurkammer, geht davon aus, dass zwei Millionen 
Energieausweise jährlich ausgestellt werden müssen. "Qualifizierte 
Sachverständige stehen hierfür in ausreichender Kapazität zur 
Verfügung. Der bedarfsorientierte Energieausweis, der heute schon als
Nachweis gemäß der Energieeinsparverordnung beim Neubau erstellt 
werden muss, ist die einzige Möglichkeit, Vergleichbarkeit zwischen 
Neubau und Wohnungsbestand sowie zwischen verschiedenen Wohnungstypen
und Wohnungsarten herzustellen."
Für Rückfragen:
Ulrich Ropertz, Deutscher Mieterbund (DMB), Tel.: 030 / 223 23 35,  
ulrich.ropertz@mieterbund.de
Christian Fronczak, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Tel.: 
030 / 258 00 254,  fronczak@vzbv.de
Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), Tel.: 030 / 25 
89 86 18,  ziehm@duh.de
Dr. Claudia Schwalfenberg, Bundesarchitektenkammer, Tel.: 030 / 26 39
44 40,  schwalfenberg@bak.de
Markus Balkow, Bundesingenieurkammer, Tel.: 030 / 25 34 29 25,  
balkow@bingk.de

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