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Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Gericht gegen Media Markt durch

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Berlin (ots)

Landgericht Berlin bestätigt Verstöße gegen 
Energieverbrauchs-Kennzeichnung von Haushaltsgeräten - DUH fordert 
von Marktführern Qualitätsmarketing statt 
"Geiz-ist-geil"-Marktschreierei
21. März 2006: Media Markt hat bei der Energiekennzeichnung von 
Haushaltsgeräten gegen Informationspflichten zum Schutz 
der Verbraucherinnen und Verbraucher verstoßen. Diesen Vorwurf der 
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) bestätigte am heutigen Dienstag 
(21. März) das Landgericht Berlin (Az: 102 O 97/05). Mit dem Urteil 
wird nach einer Musterklage der DUH zunächst eine Media Markt-Filiale
in Berlin verpflichtet, ihre so genannte "Weiße Ware" (Kühlschränke, 
Gefriertruhen, Waschmaschinen, Wäschetrockner etc.) korrekt, d.h. 
nicht verdeckt, sondern deutlich sichtbar entsprechend der 
Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (EnVKV) auszuzeichnen. 
Über die verklagte Filiale hinaus entfaltet das heute ergangene 
Urteil faktisch bundesweit Wirkung für die Kennzeichnungspraxis von 
Elektrohaushaltsgeräten.
"Wir freuen uns, dass das Gericht unmissverständlich klar gemacht 
hat, dass auch marktführende Unternehmen geltendes Recht nicht nach 
Lust und Laune verbiegen können. Die allgemeinverständliche 
Information über den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten ist und 
bleibt ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz und den 
Geldbeutelschutz der Kunden", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen 
Resch.
Rund ein Drittel des Stromverbrauchs in privaten Haushalten in 
Deutschland geht auf Kühlschrank, Backofen & Co zurück. Die 
Einsparpotenziale sind jedoch enorm. Die Verbraucher müssen aber über
konkrete Einsparmöglichkeiten auch informiert werden, um sich 
entsprechend entscheiden zu können. Denn nur ein auf Grund geringeren
Energieverbrauchs sparsamer Kühlschrank kühlt auch tatsächlich auf 
Dauer günstig. Die Deutsche Umwelthilfe fordert angesichts 
galoppierender Energiepreise und der erkennbar immer dramatischeren 
Folgen der Klimaerwärmung daher über die korrekte Umsetzung der 
Energieverbrauchskennzeichnung hinaus eine grundsätzliche Abkehr von 
den bisherigen Werbestrategien. "Die Unternehmen müssen wegkommen vom
reinen Preismarketing hin zu einem entschiedenen Qualitätsmarketing",
so Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der DUH. 
"Die Geiz-ist-geil-Marktschreierei passt nicht mehr in unsere Zeit. 
Jetzt müssen die Unternehmen die Werbetrommel für Produkte rühren, 
die über ihre gesamte Lebensdauer die Ressourcen, das Klima und die 
Geldbeutel der Leute schonen." Eine solche Hinwendung der Marktführer
zu einem entschiedenen Qualitäts-Marketing würde weit über die 
dominierenden Elektroketten Saturn und Media Markt - beide gehören 
zur Metro-Group - hinauswirken und am Ende auch den Unternehmen 
nützen", betonte Ziehm.
Bei Testbesuchen in Saturn- und Media Markt-Filialen hatten 
DUH-Mitarbeiter im Herbst 2005 festgestellt, dass die gesetzlich 
vorgeschriebenen Angaben der Energieffizienzklassen und 
Energieverbrauchsdaten entweder ganz fehlten oder verdeckt waren. Die
Elektromärkte verschafften sich so auch Wettbewerbsvorteile gegenüber
Konkurrenten, die die gesetzlichen Pflichten korrekt einhielten. Als 
die betroffenen Filialen sich nach Abmahnungen der DUH weigerten, 
entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben, entschied sich die 
DUH, die auch anerkannter Verbraucherschutzverband ist, Anfang 
Dezember 2005 zum Gang vor das Landgericht. Saturn und Media Markt 
entschlossen sich zwar daraufhin erfreulicherweise, die gesetzlichen 
Vorschriften in ihren Filialen flächendeckend einzuhalten und 
änderten ihre Kennzeichnungspraxis im Sinne der DUH. Vor Gericht 
widersprachen sie aber gleichwohl weiterhin der DUH-Klage. Das 
Landgericht Berlin hat nun entschieden, dass tatsächlich Verstöße vorgelegen 
hatten und die Kennzeichnungspraxis rechtswidrig gewesen war.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V., (DUH) 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, mobil 
0171/3649170, E-Mail:  resch@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz Deutsche Umwelthilfe 
e.V. (DUH), Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, 
0160/5337376, E-Mail:  ziehm@duh.de

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