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Nach 15 Jahren Warten: Ab morgen ist Schluss mit "Ex-und-hopp" bei Elektro-Altgeräten

Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe erwartet Trendwende hin zu
langlebigeren Elektrogeräten - Hersteller sind angehalten, diese 
zukünftig verbraucherfreundlicher und umweltgerechter zu gestalten
23.03.2006: Kaum ein Gesetz wurde in Brüssel und in den 
EU-Mitgliedsstaaten so lange beraten und von Teilen der Industrie 
bekämpft wie das am morgigen 24. März in Kraft tretende 
Elektro-Altgerätegesetz. Vor allem die am Verkauf billiger 
Elektrogeräte interessierten Handelsketten aber auch viele Hersteller
wehrten sich vehement gegen die in anderen Bereichen 
selbstverständliche Produktverantwortung. In der Folge ist das 
Aufkommen an Elektro-Altgeräten in den letzten Jahren so stark 
angewachsen wie kei-ne andere Abfallart. Seit 1991 wurde national und
auf EU-Ebene über eine Regelung diskutiert, die die Berge von 
Elektro-Altgeräten eindämmen soll. Mit dem Elektro-Gesetz beginnt 
endlich die praktische Umsetzung auch in Deutschland.
Handel und Industrie müssen ab jetzt umdenken. Langlebige 
Elektrogeräte sind nun gefragt, "Geiz ist geil"-Billigware wird ab 
jetzt spürbar teurer", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der 
Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). An die Hersteller und 
E-lektro-Handelsketten appellierte Resch: "Verbraucher und Umwelt 
haben ein Anrecht darauf, dass die Bohrmaschine nicht nach vier 
Wochen durchbrennt und für den Marken-Laptop auch nach sechs Monaten 
noch Ersatzteile erhältlich sind." Die Deutsche Umwelthilfe fordert 
Hersteller und Vertreiber dazu auf, "günstige statt billige" 
Elektrogeräte zu vertreiben. Während die heute verbreitete Billigware
häufig nicht die Reparatur lohnt, schnell kaputt geht und einen hohen
Stromverbrauch aufweist, sind energieintelligente Geräte zwar bei der
Anschaffung etwas teurer, durch niedrige Energiekosten und ihre 
Reparierbarkeit kommen sie aber langfristig günstiger.
1,8 Millionen Tonnen Elektro-Altgeräte fallen in Deutschland 
jährlich an - gewerblich genutzte Geräte mit eingeschlossen. Die 
alten Geräte enthalten viele Wert- aber auch gefährliche Schadstoffe 
und müssen deshalb unbedingt getrennt vom Restmüll gesammelt werden. 
Bisher wurden nur etwa 10 bis 35 Prozent dieser Gerätemassen 
recycelt.
"Die Verbraucher sind jetzt doppelt gefragt", ergänzt Eva 
Leonhardt, Projektleiterin für Kreislaufwirtschaft bei der DUH. 
"Ausrangierte Geräte müssen ab sofort getrennt vom Restmüll gesammelt
werden. Nur so können die Wertstoffe verwertet und die Schadstoffe 
verantwortungsvoll entsorgt werden. Das Recycling allein macht 
allerdings die Geräte noch längst nicht 'grün'. Deshalb sollten 
Verbraucher schon beim Einkauf auf Qualität und Langlebigkeit der 
Geräte achten".
Die Rücknahme der Altgeräte ist in den Städten und Gemeinden sehr 
unterschiedlich organisiert. Statistischen Erhebungen zufolge 
schwanken auch die Sammelmengen in den verschiedenen Bundesländern 
bislang sehr stark: Während in Brandenburg nur etwa ein Kilogramm pro
Einwohner und Jahr gesammelt wurde, erwiesen sich die südli-chen 
Bundesländer als deutlich sammelfreudiger. In Baden-Württemberg lagen
die durchschnittlichen Erfassungsquoten bisher bei über fünf 
Kilogramm Altgeräte pro Einwohner und Jahr. Doch auch diese 
Sammelmengen erreichen noch nicht einmal ein Viertel des 
tatsächlichen Geräteaufkommens. Mit dem Elektro-Gesetz soll diese 
Bilanz endlich bundesweit verbessert werden.
"Manche Städte und Gemeinden werden die gesetzlichen Vorgaben sehr
engagiert umsetzen, andere Kommunen schlafen noch", so Leonhardt. Die
Deutsche Umwelthilfe hat seit Januar vorbildliche Initiativen rund um
die Umsetzung des Elektro-Gesetzes ausgezeichnet. So erhielt die 
Stadt Mönchengladbach einen Preis für ein besonders 
verbrau-cherfreundliches Gesamtkonzept zur Gesetzesumsetzung. Auch 
die Stadt Frankfurt wurde geehrt für die Zusammenarbeit mit dem 
Sozialbetrieb "Werkstatt Frankfurt e.V.", die bereits seit Jahren 
Elektro-Altgeräte aufarbeiten. Als erstem Hersteller wurde am 
20.3.2006 der Firma Saeco die Auszeichnung überreicht, die gebrauchte
Saeco-Kaffeevollautomaten für die Wiederverwendung aufbereitet und 
nicht nutzbare Geräte in einer Aktion bereits vor Beginn der 
Gesetzesumsetzung in der Behindertenwerkstätte Mag-stadt für ein 
hochwertiges Recycling vorbereiten ließ.
Neben der Rückgabepflicht für die Verbraucher werden mit dem 
Gesetz strenge Anforderungen an die Verwertung gestellt: die 
Verwertungsquoten liegen je nach Geräteart bei 50 bis 80 Prozent - 
wobei hier eine qualitativ hochwertige Aufbereitung unerlässlich ist,
um die eingesetzten Rohstoffe wieder zurückgewinnen zu können. 
Deshalb sind auch die zuständigen Vollzugsbehörden der Länder 
gefragt, die Umsetzung des Elektro-Gesetzes aktiv zu begleiten.
Zum Projekt "Green Electronics"
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begleitet mit "Green Electronics"
die Umsetzung des Elektrogesetzes in der Öffentlichkeit. Das Projekt 
wird vom Bundesumweltministerium (BMU) und vom Umweltbundesamt 
gefördert.
Zum Start der flächendeckenden Rücknahme von Elektro-Altgeräten in
Städten und Gemeinden am 24. März 2006 hat die DUH ein Info-Telefon 
eingerichtet. Unter der kostenfreien Telefon-Nummer 0800 11 77 1 77 
werden montags bis freitags zwischen 11 Uhr und 14 Uhr 
Verbraucherfragen zum ElektroG beantwortet.
Weitere Informationen: www.green-electronics.info
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V., (DUH) 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, (www.duh.de), Tel.: 030/258986-0, 
mobil 0171/3649170, E-Mail:  resch@duh.de
Eva Leonhardt, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft der DUH, 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-12, Fax: 
030/258986-19, mobil: 0151/16716545, E-Mail:  leonhardt@duh.de

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