AKW Brunsbüttel: Atomaufsicht darf sich von Vattenfall nicht an der Nase herumführen lassen
Berlin (ots)
Nachprüfbare Sicherheitsnachweise liegen offensichtlich immer noch nicht vor - Deutsche Umwelthilfe verlangt von Kieler Ministerin Trauernicht "klares Ultimatum" gegen Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall - Einer "aufsichtlichen Anordnung" müsse bei Nicht-Einhaltung die Abschaltung des Reaktors folgen
04. September 2006: Der Betreiber des Atomkraftwerks Brunsbüttel Vattenfall Europe hat die von der Atomaufsicht in Kiel und Berlin geforderten Sicherheitsnachweise eine Woche nach Ablauf der von den Behörden gesetzten Frist offensichtlich immer noch nicht erbracht. Die zuständige Atomaufsicht in Schleswig-Holstein sehe sich erkennbar "nicht in der Lage, zu bestätigen, dass Vattenfall vollständige und nachprüfbare Nachweise für die Sicherheit des Notstromsystems vorgelegt hat", sagte der neue DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.
Die Hinhaltetaktik von Vattenfall Europe sei angesichts der Tatsache, dass das Unternehmen seine Einlassungen zur Frage der Vergleichbarkeit der Notstromsysteme in Forsmark und Brunsbüttel schon einmal korrigieren musste, ein Skandal. Baake: "Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Gitta Trauernicht muss sich als zuständige Atomaufseherin die Frage gefallen lassen, wie lange sie sich von Vattenfall noch an der Nase herumführen lassen will." Der DUH-Bundesgeschäftsführer verlangte von der Ministerin "ein klares Ultimatum" und forderte sie auf, "unverzüglich eine aufsichtliche Anordnung mit einer klaren und knappen Fristsetzung zu erlassen." Sollte die Frist wiederum verstreichen, ohne dass der Konzern die notwendigen Sicherheitsnachweise liefert, "muss das Atomkraftwerk stillgelegt werden".
Das Atomkraftwerk Brunsbüttel war nach dem Forsmark-Unfall in die öffentliche Kritik geraten, nachdem die DUH bisher unveröffentlichte Sicherheitsdefizite im Notstromsystem des Reaktors bekannt gemacht hatte. Vattenfall Europe hatte zudem seine ursprüngliche Behauptung, in Brunsbüttel sei ein Unfall wie in Schweden nicht möglich, anlässlich einer Sitzung des Ausschusses "Elektrische Einrichtungen" der Reaktorsicherheitskommission (RSK) der Bundesregierung zurückgenommen und eingestanden, dass Teile des Notstromsystems doch wie in Forsmark auf Wechselstrom angewiesen seien. Nach einem Ausfall bestimmter Wechselrichter wäre demnach auch das Kraftwerk Brunsbüttel nur noch eingeschränkt steuerbar. Daraufhin hatten die Atomaufsichtsbehörden Nachweise gefordert, die die Sicherheit des Meilers belegen und dafür eine Frist bis vergangenen Montag (28. August 2006) gesetzt. Am Mittwoch früh (6. September 2006, 8:00 Uhr) tritt der Umweltausschuss des Bundestags zusammen, um die Folgen des Forsmark-Unfalls für deutsche Atomkraftwerke, insbesondere den Reaktor in Brunsbüttel, zu beraten. Der Ausschuss tagt nicht öffentlich.
Für Rückfragen: Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Mobil.: 0151 55016943, Fax.: 030 258986-19, E-Mail: baake@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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