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AKW Brunsbüttel: Atomaufsicht darf sich von Vattenfall nicht an der Nase herumführen lassen

Berlin (ots)

Nachprüfbare Sicherheitsnachweise liegen
offensichtlich immer noch nicht vor - Deutsche Umwelthilfe verlangt 
von Kieler Ministerin Trauernicht "klares Ultimatum" gegen 
Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall - Einer "aufsichtlichen Anordnung" 
müsse bei Nicht-Einhaltung die Abschaltung des Reaktors folgen
04. September 2006: Der Betreiber des Atomkraftwerks Brunsbüttel 
Vattenfall Europe hat die von der Atomaufsicht in Kiel und Berlin 
geforderten Sicherheitsnachweise eine Woche nach Ablauf der von den 
Behörden gesetzten Frist offensichtlich immer noch nicht erbracht. 
Die zuständige Atomaufsicht in Schleswig-Holstein sehe sich erkennbar
"nicht in der Lage, zu bestätigen, dass Vattenfall vollständige und 
nachprüfbare Nachweise für die Sicherheit des Notstromsystems 
vorgelegt hat", sagte der neue DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer 
Baake.
Die Hinhaltetaktik von Vattenfall Europe sei angesichts der 
Tatsache, dass das Unternehmen seine Einlassungen zur Frage der 
Vergleichbarkeit der Notstromsysteme in Forsmark und Brunsbüttel 
schon einmal korrigieren musste, ein Skandal. Baake: "Die 
schleswig-holsteinische Sozialministerin Gitta Trauernicht muss sich 
als zuständige Atomaufseherin die Frage gefallen lassen, wie lange 
sie sich von Vattenfall noch an der Nase herumführen lassen will." 
Der DUH-Bundesgeschäftsführer verlangte von der Ministerin "ein 
klares Ultimatum" und forderte sie auf, "unverzüglich eine 
aufsichtliche Anordnung mit einer klaren und knappen Fristsetzung zu 
erlassen." Sollte die Frist wiederum verstreichen, ohne dass der 
Konzern die notwendigen Sicherheitsnachweise liefert, "muss das 
Atomkraftwerk stillgelegt werden".
Das Atomkraftwerk Brunsbüttel war nach dem Forsmark-Unfall in die 
öffentliche Kritik geraten, nachdem die DUH bisher unveröffentlichte 
Sicherheitsdefizite im Notstromsystem des Reaktors bekannt gemacht 
hatte. Vattenfall Europe hatte zudem seine ursprüngliche Behauptung, 
in Brunsbüttel sei ein Unfall wie in Schweden nicht möglich, 
anlässlich einer Sitzung des Ausschusses "Elektrische Einrichtungen" 
der Reaktorsicherheitskommission (RSK) der Bundesregierung 
zurückgenommen und eingestanden, dass Teile des Notstromsystems doch 
wie in Forsmark auf Wechselstrom angewiesen seien. Nach einem Ausfall
bestimmter Wechselrichter wäre demnach auch das Kraftwerk Brunsbüttel
nur noch eingeschränkt steuerbar. Daraufhin hatten die 
Atomaufsichtsbehörden Nachweise gefordert, die die Sicherheit des 
Meilers belegen und dafür eine Frist bis vergangenen Montag (28. 
August 2006) gesetzt. Am Mittwoch früh (6. September 2006, 8:00 Uhr) 
tritt der Umweltausschuss des Bundestags zusammen, um die Folgen des 
Forsmark-Unfalls für deutsche Atomkraftwerke, insbesondere den 
Reaktor in Brunsbüttel, zu beraten. Der Ausschuss tagt nicht 
öffentlich.
Für Rückfragen:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 
Berlin; Tel.: 030 258986-0, Mobil.: 0151 55016943, Fax.: 030 
258986-19, E-Mail:  baake@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 
Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail:  rosenkranz@duh.de

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