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Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Gericht gegen DaimlerChrysler durch

Berlin/Stuttgart (ots)

Landgericht Stuttgart bestätigt Verstoß
des Autokonzerns gegen Energiekennzeichnung in "Spiegel"-Werbung für 
CL-Klasse - DaimlerChrysler wollte peinlichen Benzinverbrauch und 
Klimabelastung der Luxusautos mit V8- und V12- Motoren potenziellen 
Kunden lieber nicht mitteilen
17. Januar 2007: Das Landgericht Stuttgart hat einer Klage der 
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) gegen den DaimlerChrysler-Konzern 
wegen eines klaren Verstoßes gegen die Pflicht zur 
Spritverbrauchskennzeichnung in der Werbung stattgegeben. Auslöser 
des Rechtsstreits war eine Werbeanzeige für die "neue CL-Klasse" im 
Spiegel (Ausgabe vom 11. September 2006), in der die Werbetexter 
gedichtet hatten: "Das exklusive Interieur sowie die leistungsstarken
V8- und V12-Motorisierungen wollen nur eines sein: Ein Kompliment an 
die Besitzer." Allerdings hatte der Konzern rechtswidrig darauf 
verzichtet, die umworbenen potenziellen Besitzer auch über die 
enormen Spritverbräuche der CL-Klasse (innerorts zum Beispiel: 18,1 
bzw. 21,1 Liter auf 100 km) und den damit verbundenen Ausstoß des 
Treibhausgases CO2 aufzuklären. Auf die von der DUH daraufhin 
eingeforderte Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung hatte 
DaimlerChrysler zudem unzureichend reagiert, so dass der Umwelt- und 
Verbraucherschutzorganisation am Ende nur der Gang vor das 
Landgericht blieb.
"DaimlerChrysler-Chef Dieter Zetsche ahnt offensichtlich, dass 
Spritschlucker mit derart asozialen Verbräuchen wie die neue 
CL-Klasse in Zeiten des Klimawandels megaout sind - und möchte 
darüber am liebsten kein Wort verlieren. Dabei können heute auch 
Autos der Oberklasse ohne weiteres mit vernünftiger Motorisierung und
niedrigem Verbrauch angeboten werden, wie dies vor allem japanische 
Hersteller mit ihren Hybridmotoren bei Oberklasselimousinen 
vormachen.", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch das 
Urteil des Landgerichts Stuttgart (Az: 35 O 139/06 KfH).
Die DaimlerChrysler-Anwälte hatten in dem Verfahren ernsthaft 
behauptet, Angaben zur Zylinderzahl seien keine Angaben zur 
Motorisierung. Die in der Anzeige gemachten Aussagen fielen deshalb 
nicht unter die Energiekennzeichnungspflicht. Dagegen war der Richter
der Auffassung, die Werbung für Pkws mit "leistungsstarken V8- und 
V12-Motorisierungen" sei "bereits nach dem Wortlaut" eine Angabe zur 
Motorisierung. Es werde "wörtlich derselbe Begriff (´Motorisierung´) 
verwendet und dieser Begriff wird durch technische Angaben 
konkretisiert", konterte das Gericht die eigenwillige Interpretation 
der Gesetzeslage durch den Konzern.
"Der durchsichtige Versuch von DaimlerChrysler, den 
Kohlendioxidausstoß gerade bei besonders klimaschädlichen Modellen zu
verschweigen, ist gescheitert", erklärte der Berliner DUH-Anwalt Remo
Klinger. Der Konzern hatte in dem Verfahren ausdrücklich versichert, 
er wolle in dieser Auseinandersetzung ein Grundsatzurteil erstreiten.
Klinger: "Das ist gelungen. Das Landgericht hat klar bestätigt, dass 
die Angaben zum Verbrauch und zum Kohlendioxidausstoß nicht einfach 
folgenlos unterbleiben können". Mithin sei das Stuttgarter Urteil ein
Beitrag zur Stärkung des Verbraucherschutzes in Deutschland.
Die DUH kündigte an, auch in Zukunft dafür kämpfen zu wollen, dass
potenzielle Autokäufer "aller Klassen" erfahren können, wie sehr sie 
mit ihrer Kaufentscheidung die Umwelt belasten.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V., Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil.: 0171/3649170, Fax:
030/258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Kanzlei Geulen & Klinger, Schaperstraße 15, 10719
Berlin, Tel. 030/884728-0, Fax: 030/884728-10, E-Mail:
klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V., Leiter Politik,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, Fax:
030/258986-19, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

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