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Deutsche Umwelthilfe verlangt Akteneinsicht zu "Entbuschungen" an der Elbe

Berlin (ots)

Umweltschützer wollen klären, ob der
niedersächsische Umweltminister Sander nach Eingang von Fragen der 
EU-Kommission zu seiner Sägeaktion und seinen weiteren 
Abholzungsvorhaben im Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue"
die Durchführung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen bei künftigen 
"Entbuschungen" anordnete - Derzeit keine Abholzaktionen an der Elbe
31. Januar 2007: Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) bezweifelt 
die Darstellung des niedersächsischen Umweltministers Hans-Heinrich 
Sander (FDP), wonach es keine neue Praxis bei den Abholzaktionen in 
der Kernzone des Biosphärenreservats "Niedersächsische Elbtalaue" 
gebe. Mit Hilfe des niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes 
(NUIG) will die DUH deshalb jetzt ihre Vermutung klären, dass Sander 
die Kreisverwaltungen in Lüneburg und Lüchow-Dannenberg erst unter 
dem Druck der EU-Kommission aufforderte, vor neuen Abholzaktionen 
Verträglichkeitsprüfungen entsprechend den Vorschriften der 
Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie der EU durchzuführen. Sander 
hatte in den vergangenen Tagen mehrfach - zuletzt über seine 
Sprecherin in der Lüneburger Landeszeitung vom 30. Januar - 
suggeriert, es gebe keine entsprechende neue Anweisung. Am heutigen 
Mittwoch (31.1.) stellte die Organisation dem Umweltministerium 
deshalb ihr "Umweltinformationsbegehren" zu, indem sie Einsicht in 
entsprechende Unterlagen im Zusammenhang mit den 
"Entbuschungsaktionen" an der Elbe einfordert.
"Die Dementis von Herrn Sander passen nicht zu den in unseren 
Augen unmissverständlichen Äußerungen aus der Kreisverwaltung 
Lüneburg", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. "Wir freuen 
uns, dass die Arbeiten an der Elbe derzeit ruhen. Noch besser wäre 
es, wenn sie in Zukunft - falls überhaupt notwendig - nur noch in 
Übereinstimmung mit den Naturschutzbestimmungen der EU durchgeführt 
würden."  Baake erinnerte daran, dass sich die Beschwerde der DUH, 
die bei der EU erste Schritte für ein Vertragsverletzungsverfahren 
gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgelöst hatte, exakt gegen die
niedersächsische Praxis richtete, Abholzaktionen ohne erkennbare, in 
der FFH-Richtlinie aber zwingend vorgeschriebene vorherige 
Verträglichkeitsprüfungen durchzuführen. "Waren Sanders demonstrative
Kettensägen-Aktion im November sowie weitere auf einen Erlass von 
Sander hin durchgeführte Abholzungen rechtswidrig und versucht der 
Minister dies nun über eine nachträgliche Änderung der Abholzpraxis 
zu vernebeln, dann hat er ein Problem", so Baake.
Als Reaktion auf eine im Dezember eingereichte Beschwerde der 
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) verlangt die Generaldirektion 
Umwelt in einem so genannten "Botschafterschreiben" Auskunft über 
Ort, Ausdehnung und Umstände der bereits durchgeführten und damals 
angekündigten Abholzungen ufernaher Auwälder auf einem etwa 25 
Kilometer langen niedersächsischen Elbabschnitt. Die Kommission will 
prüfen, ob Sander, als er Ende November den Auwäldern an der Elbe 
persönlich mit der Kettensäge zu Leibe rückte, gegen zwingendes 
europäisches Naturschutzrecht verstieß. Insbesondere will die 
Kommission wissen, ob dieser Eingriff sowie vorhergehende, auf dem 
Sander-Erlass beruhende Eingriffe in ein Schutzgebiet zur Erhaltung 
europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und 
Pflanzenarten vorher auf ihre zwingende Notwendigkeit hin geprüft 
wurden.
In der vergangenen Woche hatte die Lüneburger Landeszeitung 
berichtet, die Abholzaktionen seien nach einer "neuen Forderung des 
Landes Niedersachsen" vorerst gestoppt worden. Künftig solle vor 
jeder Abholzaktion geprüft werden, "ob sich diese mit der 
Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen 
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen an der Elbe 
vertrage." Ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung Lüneburg erklärte laut
dem Bericht wörtlich: "Die Auflage haben wir aktuell auf den Tisch 
bekommen. Wir betreten Neuland." Gestern (30.1.) zitierte die 
Landeszeitung demgegenüber eine Sander-Sprecherin mit den Worten: 
"Der Rückschnitt kann weiterlaufen wie bisher". Dagegen erklärte die 
Sprecherin des Landkreises Lüneburg, es seien "zurzeit keine 
Maßnahmen vorgesehen und auch keine weiteren terminiert".
"Die Situation an der niedersächsischen Elbe wird immer konfuser, 
wir versuchen mit unserem Antrag auf Akteneinsicht Licht in das 
Dunkel zu bringen", sagte Frank Neuschulz, der Leiter Naturschutz der
Deutschen Umwelthilfe. Die DUH verlange rechtlich saubere Verfahren, 
wenn im Einzelfall tatsächlich in den natürlichen Bewuchs der 
Elbtalaue eingegriffen werden müsse. Vorrangig sei für die DUH aber 
ein nachhaltiger und stromübergreifender Hochwasserschutz, zu dem 
auch Deichrückverlegungen gehörten. Neuschulz: "Natürlich geht 
Biberschutz nicht vor Menschenschutz, aber die Holzhacker-Methoden 
eines Umweltministers bleiben in der Kernzone eines 
Biosphärenreservats vollkommen fehl am Platz. Effektiver 
Hochwasserschutz sieht anders aus."

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: Mobil.: 0151 55 01 69 43, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Frank Neuschulz, Leiter Naturschutz, Gartenstraße 7, 29475
Gorleben; Mobil: 0160 8950556, Fax.: 05882 220; E-Mail:
neuschulz@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, DUH, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

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