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Jetzt Rußfilter nachrüsten!

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Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe rechnet mit deutlicher Verschärfung der 
Fahrverbote für Dieselstinker in Ballungsgebieten - Einigung im 
Bundesrat nach vierjährigem Gezerre zeigt die wahren 
Machtverhältnisse zwischen Autobauern und Politik in Deutschland - 
Bundesverwaltungsgericht fällt am 29. März Grundsatzurteil über 
Schutz vor Feinstaub - Dieselfiltersysteme müssen im Rahmen der 
Abgasüberwachung regelmäßig geprüft werden
9. März 2007: Die Botschaft lautet: "Jetzt Rußfilter nachrüsten". 
Nach über vierjährigen Auseinandersetzungen um den Schutz der 
Bürgerinnen und Bürger vor tödlichem Feinstaub segnete der Bundesrat 
heute die steuerliche Förderung der Nachrüstung von Dieselstinkern 
mit Partikelfiltern ab.
"Endlich wurde die überfällige Entscheidung zur Filterförderung 
getroffen. Die ebenso unnötige wie unverantwortliche jahrelange 
Verzögerung ist Ergebnis falsch verstandener Rücksichtnahme von 
großen Teilen der Politik in Bund und Ländern gegenüber einer 
Automobilindustrie, die in ihrer Technologieentwicklung regelmäßig 
falsche Prioritäten setzt. Jetzt herrscht endlich Rechtssicherheit 
für die Autofahrer. Wer noch ohne Filter mit einem Diesel-Pkw 
unterwegs ist, sollte diesen schleunigst nachrüsten", kommentierte 
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. 
(DUH) die Einigung. Allerdings sei die verabschiedete Regelung weiter
mit großen Defiziten belastet. Aus Rücksicht auf den Verband der 
Automobilindustrie (VDA) habe die Politik auf die gesonderte 
Förderung der Nachrüstung mit geregelten Partikelfiltersystemen, die 
99% des Feinstaubs zurückhalten, verzichtet. Hier sieht die DUH 
dringenden Nachbesserungsbedarf. Die beschlossene Förderung so 
genannter ungeregelter Partikelminderungssysteme mit einer 
Mindestwirksamkeit von nur 30% bedeute Weltrekord - leider von unten:
"Top Runner proklamieren und Down Runner praktizieren, das ist hier 
das Motto", sagte Resch. Keine andere Regierung verlange eine so 
schwache Wirksamkeit der Dieselfilter.
Angesichts von jährlich etwa 17.000 vorzeitigen Todesfällen, die 
die Feinstaubbelastung laut WHO in Deutschland allein im 
Verkehrsbereich zur Folge hat, rechnet die DUH für die nahe Zukunft 
mit einer Verschärfung der Fahrverbote für ungefilterte 
Dieselfahrzeuge. Am 29. März entscheidet das Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig letztinstanzlich über die Frage, ob Kommunen und 
Bundesländer die Umsetzung verbindlicher EU-Regelungen zur 
Luftreinhaltung verweigern dürfen. Die Musterklage eines Münchner 
Bürgers wird von der DUH unterstützt. Sollte das BVerwG die 
Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigen, 
können von hohen Feinstaubbelastungen betroffene Bürgerinnen und 
Bürger auf dem Gerichtsweg weitergehende Gegenmaßnahmen durchsetzen.
Die DUH beklagt außerdem eine gravierende Lücke der derzeitigen 
gesetzlichen Regelungen: Im Gegensatz zu anderen Autoabgasen ist 
derzeit eine Überprüfung der Wirksamkeit von Partikelfiltersystemen 
z. B. im Rahmen der regelmäßigen Abgasuntersuchungen nicht 
vorgesehen. Hier müsse die Politik dringend nachbessern, verlangte 
Resch.
Die von der Deutschen Umwelthilfe e.V. koordinierte Allianz "Kein 
Diesel ohne Filter" hat das vierjährige Trauerspiel und die 
Einflussnahmen deutscher Automobilhersteller auf die Politik in der 
"Chronologie einer Blockade" dokumentiert (www.duh.de).

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Tel. Büro
07732-99950; Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V., Leiter Politik,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, Fax:
030/258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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