Folgeanalyse der mediven® Beobachtungsstudie zur Kompressionstherapie: Studie belegt Unterversorgung bei Anziehhilfen
Bayreuth (ots)
Eine Folgeanalyse der mediven Beobachtungsstudie zur Kompressionstherapie zeigt, dass Anziehhilfen für medizinische Kompressionsstrümpfe (MKS) zu selten verordnet wurden. (1) Weiterhin stellt die Studie einen Zusammenhang zwischen der Verordnung von Anziehhilfen und dem MKS-Trageverhalten der Patienten her: Wurde bei älteren und adipösen Patienten zum Kompressionsstrumpf eine Anziehhilfe verordnet, war die MKS-Tragefrequenz höher.
Im Fokus der Folgeanalyse stand die ambulante Versorgungsrealität mit medizinischen Kompressionsstrümpfen, darunter auch die Verordnungsfrequenz von Anziehhilfen. Diese wurden zu selten verordnet, auch wenn der Anteil an Patienten, die eine Anziehhilfe erhielten, im Studienverlauf von 8,1 auf 13,8 Prozent anstieg. Weder Übergewicht oder Adipositas noch Wirbelsäulenprobleme und Arthrose waren eine relevante Indikation für eine Verordnung des Hilfsmittels. Dabei erleichtern Anziehhilfen vor allem Patienten mit Begleiterkrankungen und adipösen Patienten das Anziehen ihrer Kompressionsstrümpfe und unterstützen so die Therapietreue. Laut Sozialgesetzbuch (§ 33 SGB V) und Hilfsmittelrichtlinie sind diese Hilfsmittel bei entsprechender Indikation verordnungsfähig, zum Beispiel bei Adipositas per magna, deformierenden Erkrankungen im Handbereich sowie weitgehender Wirbelsäulen-, Hüft- und Kniegelenkversteifung. (2,3) Das Budget des Arztes wird dadurch nicht belastet.
Verordnung von Anziehhilfen verbessert das Trageverhalten
Zu Therapiebeginn erhielten nur 11,3 Prozent der adipösen Patienten, 9,9 Prozent der Patienten mit Wirbelsäulenproblemen und 11,1 Prozent der Arthrose-Patienten eine entsprechende Verordnung. Bei den älteren Patienten war die Versorgungssituation etwas besser: 29,5 Prozent der über 61-Jährigen erhielten eine Anziehhilfe. Diese Patienten trugen ihren Kompressionsstrumpf regelmäßiger als Patienten der gleichen Altersgruppe, die keine Anziehhilfe bekamen. Bei den adipösen Patienten gab es ebenfalls mehr regelmäßige MKS-Anwender, wenn eine Anziehhilfe verordnet wurde. "Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass erkrankungs- und patientenindividuelle Faktoren oft zu wenig berücksichtigt wurden. Bei bestimmten Patientengruppen sind Anziehhilfen aber notwendig, um eine bessere Therapietreue zu erzielen", so Dr. med. Christine Schwahn-Schreiber, Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Studie und der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie.
Außer Anziehhilfen gibt es weitere Faktoren, die laut Dr. Schwahn-Schreiber die Kompressionstherapie positiv beeinflussen können, unter anderem die Passformkontrolle beim Arzt: "Damit der Patient seinen Kompressionsstrumpf gerne und regelmäßig trägt, muss dieser auf seine Indikation abgestimmt und genau angepasst sein. Bei der Passformkontrolle überzeugt sich der Arzt davon, dass der Strumpf optimal gewählt ist, perfekt sitzt und nicht einschneidet. Darüber hinaus sollte das An- und Ausziehen des Strumpfes geübt und darauf geachtet werden, dass der Patient das Strumpfgewebe gleichmäßig über das Bein verteilt. Und es ist wichtig zu überprüfen, ob eine konsequente Hautpflege betrieben wird, um gelegentlichen Begleiterscheinungen wie Juckreiz oder trockener Haut entgegenzuwirken."
Hintergrund zur mediven Beobachtungsstudie
Die "Langzeitbeobachtung zur ambulanten Therapie phlebologischer Erkrankungen mit medizinischen Kompressionsstrümpfen in Deutschland - Die mediven Beobachtungsstudie" untersuchte das Trageverhalten bei 531 Patienten, die mit rundgestrickten mediven Kompressionsstrümpfen von medi versorgt wurden. (4) Über einen Zeitraum von 18 Monaten wurden Informationen zur Versorgungsrealität im ambulanten Umfeld, zur Produktsicherheit, zur Verträglichkeit, zu unerwünschten Wirkungen, aber auch zur Lebensqualität und zur Therapietreue gesammelt. Die Anwender waren zwischen 18 und 79 Jahre alt und zu 77,6 Prozent weiblich. 60,5 Prozent der Patienten waren älter als 51 Jahre. Etwa jeweils ein Drittel der Studienteilnehmer war normalgewichtig, übergewichtig oder adipös. Die Patienten wiesen phlebologische Indikationen der CEAP-Klassifikation* der Stadien C1 bis C6 auf. Am häufigsten wurden bei den Patienten Varizen der unteren Extremitäten (84,6 Prozent) sowie Thrombosen, Phlebitis und Thrombophlebitis (9,4 Prozent) diagnostiziert. Zudem wurden sonstige Venenerkrankungen mit 42,9 Prozent angegeben, darunter die chronisch venöse Insuffizienz (33,9 Prozent).
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medi - ich fühl mich besser. Das Unternehmen medi ist mit Produkten und Versorgungskonzepten einer der führenden Hersteller medizinischer Hilfsmittel. Weltweit leisten rund 2.400 Mitarbeiter einen maßgeblichen Beitrag, dass Menschen sich besser fühlen. Die Leistungspalette umfasst medizinische Kompressionsstrümpfe, adaptive Kompressionsversorgungen, Bandagen, Orthesen, Thromboseprophylaxestrümpfe, Kompressionsbekleidung und Schuh-Einlagen. Darüber hinaus fließen mehr als 65 Jahre Erfahrung im Bereich der Kompressionstechnologie in die Entwicklung von Sport- und Fashion-Produkten der Marken CEP und ITEM m6. Das Unternehmen liefert mit einem weltweiten Netzwerk aus Distributeuren und eigenen Niederlassungen in über 90 Länder der Welt.
* Die CEAP-Klassifikation ist eine Einteilung für den Schweregrad der chronisch-venösen Insuffizienz.
Quellen: (1) Schwahn-Schreiber Ch, Marshall M, Murena-Schmidt R, et al, Versorgungsrealität mit medizinischen Kompressionsstrümpfen im ambulanten Bereich. Folgeanalyse der mediven®-Beobachtungsstudie. Phlebologie 2016; 45(4): 207-214. (2) Sozialgesetzbuch: § 33 SGB V Hilfsmittel. Online verfügbar unter: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/33.html (Letzter Zugriff 10.11.2016). (3) Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes: Produktgruppe 2. Online verfügbar unter: http://ots.de/qT5w7 (Letzter Zugriff 10.11.2016) (4) Schwahn-Schreiber Ch, Marshall M, Murena-Schmidt R et al., Langzeitbeobachtung zur ambulanten Therapie phlebologischer Erkrankungen mit medizinischen Kompressionsstrümpfen in Deutschland - Die mediven®-Beobachtungsstudie. Phlebologie 2016; 45 (1): 15-24.
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