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Bauindustrie zur Erbschaftsteuerreform: Unternehmen mit Immobilienbesitz nicht benachteiligen

Berlin (ots)

"Der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform
benachteiligt Bauunternehmen mit größerem vermieteten 
Immobilienbesitz ohne jegliche sachliche Rechtfertigung". Dies 
erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen 
Bauindustrie, RA Michael Knipper, vor den ersten Beratungen des 
Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag heute in Berlin. Die für 
Betriebsvermögen vorgesehene sog. Verschonungsregelung, die einen 
Abschlag von 85 % vorsehe, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien, 
greife bei Betrieben, deren Vermögen zu mehr als 50 % aus 
Verwaltungsvermögen bestehe - und hierzu zählen vermietete Immobilien
- nicht. "Damit wird bei ansonsten gleicher Tätigkeit zwischen 
begünstigten und nicht begünstigten Betrieben unterschieden. Dies ist
eine nicht hinnehmbare Zweiklassengesellschaft", kommentierte Knipper
die geplante Neuregelung. Es sei keineswegs akzeptabel, wenn eine 
Gruppe von Unternehmen zu Verlierern der Reform werde, indem 
unveränderte Steuersätze bei deutlich erhöhten Bemessungsgrundlagen 
Anwendung fänden. Hier müsse dringend nachgebessert werden, so dass 
auch Verwaltungsvermögen von der Begünstigung erfasst werde.
Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de

Pressekontakt:

Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

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