Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft zur energetischen Gebäudesanierung, Städtebauförderung und Investitionslinie Verkehr
Berlin (ots)
Erhöhung und Verstetigung statt Kürzung der Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung sowie zur Städtebauförderung - Stabilisierung der Investitionslinie Verkehr notwendig
Die Vorsitzenden der drei Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, Herbert Bodner, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes sowie Klaus Wiesehügel, Vorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt fordern anlässlich der aktuellen Haushaltsberatungen im deutschen Bundestag die Politik auf, weiter für höhere Bauinvestitionen zu sorgen und damit zugleich einen wichtigen Beitrag zur Konjunkturstabilisierung zu leisten. Dazu gehöre zwingend, die beiden Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung sowie zur Städtebauförderung zu erhöhen bzw. zu verstetigen und die Investitionslinie Verkehr auf dem Niveau von 2009/2010 zu stabilisieren.
Die beabsichtigte Kürzung der CO2-Gebäudesanierungsprogramme wird von drei Tarifvertragsparteien scharf kritisiert. Der Vorsitzende der IG Bauen-Agrar-Umwelt erklärte zur Wirkung dieser Programme: "Sie sind aus gesamtwirtschaftlicher Sicht hoch effizient, da ein Förder-Euro ein Vielfaches an privatem Kapital zu Investitionszwecken mobilisiert". Daher forderte Wiesehügel die Bundesregierung auf, den Rotstift nicht beim Klimaschutz und den Arbeitsplätzen anzusetzen. Das Energiekonzept der Bundesregierung, nach dem dieses Programm "deutlich besser ausgestattet" werden soll, müsse sich auch im Bundeshaushalt 2011 widerspiegeln.
Dr. Loewenstein erklärte: "Aufgrund der Ko-Finanzierung durch Länder und Kommunen wie auch aufgrund nachfolgender privater Investitionen löst bei der Städtebauförderung ein Fördereuro des Bundes bis zu 10 Euro zusätzliche öffentliche und private Investitionen aus. Die drastische Reduzierung der Fördermittel des Bundes hätte erhebliche Einbrüche der Landes- und kommunalen Zuschüsse sowie der privaten Investitionen zur Folge. Zusammen mit dem Auslaufen der Konjunkturpakete befürchten wir einen drastischen Einbruch der kommunalen Investitionen."
In den Jahren 2000 - 2009 lag das durchschnittliche Volumen der Städtebauförderung durch den Bund bei knapp 500 Mio. Euro. Nach einer Untersuchung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung wären jedoch jährlich 600 - 700 Mio. Euro Bundesmittel für die Städtebauförderung erforderlich. Nach den derzeitigen Planungen würde diese Summe 2011 mit einem geplanten Budget von 305 Mio. Euro nur knapp zur Hälfte erreicht.
"Ausbau und Erhalt leistungsfähiger Infrastrukturnetze in Deutschland müssen weiter ganz oben auf der politischen Agenda der Bundesregierung stehen." Auch diese Forderung richteten Bodner, Dr. Loewenstein und Wiesehügel gemeinsam an die Bundesregierung. Langfristige Verkehrsprognosen sagten für Deutschland sowohl im Güter- wie im Personenverkehr bei allen Verkehrsträgern deutliche Wachstumsraten voraus. Hierauf müsse die Politik mit einer angemessenen Dotierung der Investitionsetats reagieren. Während in den Jahren 2009 und 2010 jeweils knapp 12 Mrd. Euro für Investitionen in die Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege und Bundeswasserstraßen zur Verfügung stehen, soll die Investitionslinie Verkehr ab 2011 wieder auf rund 10 Mrd. Euro zurückgeführt werden, was deutlich unter dem Bedarf liegt. "Das jetzige Investitionsniveau muss auch nach dem Auslaufen der Konjunkturprogramme unbedingt stabil gehalten werden. Es darf keinen Rückfall in alte Verhaltensmuster geben", so Bodner.
Darüber hinaus müsse die Bundesregierung endlich die Kraft aufbringen, schon im Bundeshaushalt 2011 einen eigenständigen Finanzierungskreislauf Bundesfernstraßen einzurichten, um die Fernstraßenfinanzierung dem jährlichen Verteilungsstreit der Haushälter zu entziehen. Dieser Finanzierungskreislauf könnte bei der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) eingerichtet werden. Die VIFG müsse dabei auch mit dem Recht zu einer begrenzten eigenständigen Kreditaufnahme ausgestattet werden.
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