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Genehmigung von grundwasserrelevanten Bauvorhaben - Zukünftig ein Spielfeld der Länderpolitik?

Berlin (ots)

  • Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland erfolgt mangelhaft
  • Trittins Bekenntnis zu einem einheitlichen Umweltrecht in Deutschland bleibt Makulatur
  • Die Bundesregierung verweigert der Bauwirtschaft bundesweite Umweltschutzstandards für grundwasserrelevante Bauvorhaben
"Wir fordern Bundesumweltminister Jürgen Trittin auf, die
Ausnahmeklausel für grundwasserrelevante Bauvorhaben, die in der
EU-Wasserrahmenrichtlinie festgeschrieben ist, bundeseinheitlich in
deutsches Recht umzusetzen. Dies erklärte RA Michael Knipper,
Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie
nach Vorlage der Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz in Berlin. Knipper
wies darauf hin, dass die Novelle keine bundeseinheitliche Regelung
für grundwasserrelevante Bauvorhaben vorsieht und damit die Umsetzung
der Ausnahmeklausel in das Belieben der Bundesländer gestellt wird.
"Das bedeutet für die Bauunternehmen unter Umständen 16
unterschiedliche Regelungen auf Länderebene. Damit sind Großprojekte,
wie beispielsweise am Potsdamer Platz, nur noch mit Mühe zu
realisieren. Dies schwächt die deutsche Bauwirtschaft im europäischen
Vergleich nachhaltig ", so Knipper weiter.
Die deutsche Bauindustrie habe bereits gemeinsam mit anderen
Partnern am Bau ein fachübergreifendes Konzept zur Bewertung der
Boden- und Grundwasserverträglichkeit für die Zulassung sogenannter
erdberührter Bauteile beim Deutschen Institut für Bautechnik
entwickelt. Damit sei ein erster Schritt getan, die von der EU
geforderten allgemein verbindlichen Regeln für grundwasserrelevante
Bauarbeiten zu schaffen. Der Hauptverband erkläre sich bereit, das
technische Regelwerk für grundwasserrelevante Bautätigkeiten im Sinne
der Wasserrahmenrichtlinie zu vervollständigen. Der Bund brauche dies
dann zur bundeseinheitlichen Umsetzung nur noch rechtsverbindlich in
Kraft setzen, schlug Knipper vor.
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hatte 1999 mit
Unterstützung der Bundesregierung erreicht, dass in die
EU-Wasserrahmenrichtlinie eine Ausnahmeklausel für
grundwasserrelevante Bauvorhaben aufgenommen wurde, ohne die viele
anerkannte Verfahren des Tief- und Spezialbaus nicht mehr
genehmigungsfähig gewesen wären.
Auch im Internet abrufbar:
www.bauindustrie.de
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Geschäftsführer und Leiter der Hauptabteilung
Volkswirtschaft, Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail:  Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

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