Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Genehmigung von grundwasserrelevanten Bauvorhaben - Zukünftig ein Spielfeld der Länderpolitik?
Berlin (ots)
- Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland erfolgt mangelhaft
- Trittins Bekenntnis zu einem einheitlichen Umweltrecht in Deutschland bleibt Makulatur
- Die Bundesregierung verweigert der Bauwirtschaft bundesweite Umweltschutzstandards für grundwasserrelevante Bauvorhaben
"Wir fordern Bundesumweltminister Jürgen Trittin auf, die Ausnahmeklausel für grundwasserrelevante Bauvorhaben, die in der EU-Wasserrahmenrichtlinie festgeschrieben ist, bundeseinheitlich in deutsches Recht umzusetzen. Dies erklärte RA Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie nach Vorlage der Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz in Berlin. Knipper wies darauf hin, dass die Novelle keine bundeseinheitliche Regelung für grundwasserrelevante Bauvorhaben vorsieht und damit die Umsetzung der Ausnahmeklausel in das Belieben der Bundesländer gestellt wird. "Das bedeutet für die Bauunternehmen unter Umständen 16 unterschiedliche Regelungen auf Länderebene. Damit sind Großprojekte, wie beispielsweise am Potsdamer Platz, nur noch mit Mühe zu realisieren. Dies schwächt die deutsche Bauwirtschaft im europäischen Vergleich nachhaltig ", so Knipper weiter.
Die deutsche Bauindustrie habe bereits gemeinsam mit anderen Partnern am Bau ein fachübergreifendes Konzept zur Bewertung der Boden- und Grundwasserverträglichkeit für die Zulassung sogenannter erdberührter Bauteile beim Deutschen Institut für Bautechnik entwickelt. Damit sei ein erster Schritt getan, die von der EU geforderten allgemein verbindlichen Regeln für grundwasserrelevante Bauarbeiten zu schaffen. Der Hauptverband erkläre sich bereit, das technische Regelwerk für grundwasserrelevante Bautätigkeiten im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie zu vervollständigen. Der Bund brauche dies dann zur bundeseinheitlichen Umsetzung nur noch rechtsverbindlich in Kraft setzen, schlug Knipper vor.
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hatte 1999 mit Unterstützung der Bundesregierung erreicht, dass in die EU-Wasserrahmenrichtlinie eine Ausnahmeklausel für grundwasserrelevante Bauvorhaben aufgenommen wurde, ohne die viele anerkannte Verfahren des Tief- und Spezialbaus nicht mehr genehmigungsfähig gewesen wären.
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