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Sichere und langlebige Bauwerke: „Wir brauchen Verlässlichkeit für Verwendung von Bauprodukten“

EU-Kommission legt neue Verordnung vor

Gute und solide Bauwerke benötigen gutes, solides Material. Wichtig ist, dass dieses Material transparent und umfassend gekennzeichnet wird. Das ist auf EU-Ebene nicht immer der Fall. Die EU-Kommission hat heute eine neue EU-Verordnung für die Kennzeichnung von Bauprodukten vorgelegt. Ziel ist es, die Kennzeichnung von Bauprodukten auf EU-Ebene zu verbessern. Denn bisher kann nicht für alle europäisch harmonisierten Bauprodukte bestimmt werden, welche Anforderungen konkret erfüllt werden müssen, um für Bauwerke in den Mitgliedstaaten verwendet werden zu dürfen. Daraus ergibt sich eine unsichere Rechtslage für den deutschen Bau.

„Die überarbeitete Bauproduktenverordnung muss den Rechtsrahmen schaffen, den unsere Bauunternehmen brauchen, um Bauprodukte in Deutschland rechtsicher zu verwenden und daraus sichere und langlebige Gebäude und Infrastrukturen zu schaffen“, kommentiert Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE den Vorschlag. Notwendig sei, schnell Lösungen für die sichere Verwendung von Bauprodukten zu finden, Lücken im bestehenden Rechtsrahmen zu schließen und die Effizienz bei der europäischen Normung von Bauprodukten zu erhöhen. „Unsere Unternehmen sind auf einen klaren und verlässlichen Rahmen für die Verwendung von Bauprodukten dringend angewiesen“, so Müller weiter. „Unter diesen Aspekten werden wir uns den vorgelegten Entwurf ansehen und hoffen, dass die Kommission im Dialog mit den Stakeholdern pragmatische Lösungen findet.“

Hintergrund

Der Vorschlag eines überarbeiteten Rechtsakts ist ein wichtiger nächster Schritt im Verfahren, nachdem schon 2016 die Revision der Bauproduktenverordnung angekündigt und 2019 ein intensiver Konsultationsprozess gestartet wurde. Bevor der Rechtsakt in Kraft tritt, müssen EU-Parlament und Rat einbezogen werden und sich auf eine gemeinsame Linie mit der Kommission einigen. Die Bauproduktenverordnung legt die Kriterien und Verfahren für die Bewertung von europäisch harmonisierten Bauprodukten fest. Zentrale Elemente sind das CE-Kennzeichen und die Leistungserklärung. Die Leistungserklärungen enthält Angaben zu den Leistungen eines Bauproduktes in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale und das CE-Kennzeichen dient als Bestätigung, dass die Leistungserklärung zuverlässig und genau erstellt wurde. Sie erlaubt den freien europäischen Warenverkehr der Produkte.

Die Bauproduktenverordnung definiert jedoch keine EU-weiten verwendungsbezogenen Anforderungen für Bauprodukte. Im Rahmen der geteilten Zuständigkeiten regelt die EU die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten, während die Mitgliedstaaten Regeln für die Verwendung der Produkte, im Rahmen Ihrer Regelungskompetenz für die Anforderungen an Bauwerke, festlegen.

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Britta Frischemeyer
Leitung Presse & Kommunikation
Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin
Telefon 030 21286-229,  britta.frischemeyer@bauindustrie.de, www.bauindustrie.de
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