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Bauindustrie zur umgekehrten Umsatzsteuerschuldnerschaft:

Berlin (ots)

  • Guter Ansatz, aber katastrophale Umsetzung!
  • Übergangsregelung unpraktikabel! Neue Unsicherheiten für die Unternehmen vorprogrammiert!
"Der Ansatz ist gut, die Umsetzung aber katastrophal." Mit diesen
Worten kritisierte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, eine
im Dezember im Haushaltsbegleitgesetz 2004 beschlossene Regelung zur
Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs. Danach müssen künftig Empfänger
von Bauleistungen, die selbst Bauleistungen erbringen, die
Umsatzsteuer an den Fiskus abführen.
Die Regelung werde zwar prinzipiell von der Bauindustrie
befürwortet; inzwischen stehe jedoch fest, dass sich auf Grund der
noch fehlenden Ermächtigung der EU und der Veröffentlichung im
EU-Amtsblatt erst am 31. März entscheide, ob die Regelung ab dem 1.
April oder ab dem 1. Juli 2004 anzuwenden sei. Knipper: "Ein für die
Unternehmen der Bauindustrie unhaltbarer Zustand. Keiner weiß heute,
wie die Rechnungen ab dem 1. April auszusehen haben."
"Dem Gesetzgeber muss einmal mehr ins Stammbuch geschrieben
werden: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit". So wie die Umsetzung jetzt
ablaufe, werde eine an sich gute Regelung systematisch kaputtgemacht.
Mehr noch: Es werde die Wut aller Beteiligten auf die Regelung
heraufgeschworen, obgleich lediglich deren Umsetzung Kritik verdiene.
Die vom Bundesfinanzministerium angekündigte Übergangsregelung für
den Fall, dass die umgekehrte Steuerschuldnerschaft ab dem 1. April
gelte, beseitige keineswegs die Unsicherheit, kritisiert Knipper.
Hiernach sei das derzeitige Recht bis zum 30. Juni weiter anwendbar,
wenn die Vertragspartner einvernehmlich hiervon ausgingen. Wie eine
derartige Einvernehmlichkeit aussehen solle, werde jedoch nicht
gesagt.
Weiterhin sei Voraussetzung, dass der Umsatz vom leistenden
Unternehmer versteuert werde. Diese Regelung bedeute nichts anderes,
als dass der Leistungsempfänger für die Umsatzsteuer in allen Fällen
hafte, auch im Falle der Insolvenz des Leistungserbringers. Die
Regelung sei damit äußerst tückisch - zum ausschließlichen Nutzen des
Fiskus, aber zu Lasten der Unternehmen. Knipper: "Auf diese Weise
kann man Unternehmen nicht dazu motivieren, im Kampf gegen
Steuerbetrug zusätzliche Aufgaben und Belastungen auf sich zu nehmen.
Die Bauindustrie war und ist dazu bereit, aber nicht unter diesen
Bedingungen."
Auch im Internet abrufbar:
www.bauindustrie.de
Ansprechpartner:
Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und Leiter der Hauptabteilung
Volkswirtschaft, Information und Kommunikation
Tel:: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail:  Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

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