Diplomatische Konferenz zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens
München (ots)
Die Modernisierung des europäischen Patentsystems nimmt konkrete Gestalt an. Der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation hat am 7. September den sogenannten Basisvorschlag für die Revision des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) festgelegt.
Die vom Europäischen Patentamt (EPA) und dem Verwaltungsrat 1998 eingeleiteten Revisionsarbeiten sind damit ihrem erfolgreichen Abschluß einen wichtigen Schritt nähergekommen. Der Basisvorschlag bildet die Grundlage für die Beratungen der Revisionskonferenz vom 20.-29. November 2000 in München und wird den Regierungen der Vertragsstaaten des EPÜ und den übrigen Konferenzteilnehmern Ende September zugeleitet. Für die interessierte Öffentlichkeit ist er über die website des EPA zugänglich (http://www.european-patent-office.org).
Mit der bevorstehenden Revision des EPÜ soll das europäische Patentsystem unter Wahrung seiner bewährten Grundlagen behutsam modernisiert werden. Ziel der Revision ist es, das inzwischen knapp 30 Jahre alte Übereinkommen zu aktualisieren und auszubauen, um eine zügige, effiziente und transparente Durchführung der Verfahren vor dem EPA zu gewährleisten. Die anerkannt hohen Qualitätsstandards werden dabei nicht angetastet.
Schließlich sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit das Übereinkommen auch in Zukunft mit der technischen und rechtlichen Entwicklung Schritt halten kann, etwa wenn es erforderlich ist, das europäische Patentrecht an internationale Patentverträge oder Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft anzupassen.
Schon jetzt ist das EPÜ mit dem TRIPS-Übereinkommen und dem neuen Vertrag zur Harmonisierung der patentrechtlichen Formerfordernisse (PLT) in Einklang zu bringen.
Der Basisvorschlag berührt aber auch wichtige Aspekte des materiellen Patentrechts. Dazu gehören Klarstellungen im Hinblick auf den Schutz von Computerprogrammen und pharmazeutischen Substanzen. Der Schutzbereich europäischer Patente soll durch einige wesentliche Grundsätze konkretisiert werden, damit die nationalen Gerichte im Patentverletzungsprozessen möglichst einheitliche Entscheidungen treffen. Für die Praxis bedeutsam sind auch der weitere Ausbau der Rechtsbehelfe im Verfahren vor dem EPA und die Einführung eines zentralen Beschränkungsverfahrens für europäische Patente.
Für weitere Informationen: Rainer Osterwalder Tel: +49-(0)89/2399-5012 Fax: +49-(0)89/2399-2850 e-mail: rosterwalder@epo.org http://www.european-patent-office.org
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