Eröffnung der Diplomatische Konferenz zur Revision des EPÜ
Eine umfassende Reform des europäischen Patentsystems als Ziel
München (ots)
Die 20 Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation haben ihre Diplomatische Konferenz zur Revision des am 5. Oktober 1973 in München geschlossenen Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) eröffnet. Dieses Übereinkommen bildet die Rechtsgrundlage der Europäischen Patentorganisation und ihres Exekutivorgans, des Europäischen Patentamts. Die Revisionskonferenz steht im Mittelpunkt einer weitreichenden Reform des europäischen Patentsystems, die als weitere Elemente die Senkung der Patentierungskosten, den Aufbau eines europäischen Gerichtssystems und, auf der Ebene der EU-Staaten, die Einführung des Gemeinschaftspatents zum Ziel hat.
Den Auftrag zur Durchführung der Konferenz erhielt die Europäische Patentorganisation an der Regierungskonferenz ihrer Mitgliedstaaten im Juni 1999 in Paris. An der zweiten Regierungskonferenz im Oktober dieses Jahres in London leiteten die EPO-Staaten wegweisende Schritte zur Senkung der Übersetzungskosten und zur Einführung eines einheitlichen Gerichtssystems für Rechtsstreitigkeiten über europäische Patente in die Wege.
Der zentrale Aspekt der Revision liegt in der flexiblen Anpassung des EPÜ an die rechtlichen Rahmenbedingungen eines politisch wie wirtschaftlich integrierten Europas vor dem Hintergrund des wachsenden Welthandels und des zunehmenden technologischen Wettbewerbs. Die Delegierten der EPO-Mitgliedstaaten werden über knapp 100 Änderungsvorschläge zu Vorschriften des Übereinkommens befinden, die eine behutsame Modernisierung des EPÜ bei gleichzeitiger Wahrung der erreichten Qualitätsstandards zum Ziel haben. Die Vorschläge berücksichtigen die Anregungen der Benutzerkreise des europäischen Patentsystems, aber auch Bedürfnisse der Organisation und des Europäischen Patentamts.
Die Revisionspunkte erfassen das EPÜ in seiner ganzen Breite: die institutionellen Vorschriften, das materielle Patentrecht, die Verfahren vor dem EPA und seinen Beschwerdekammern und die Phase nach der Erteilung des europäischen Patents.
Eine regelmäßige Ministerkonferenz der EPÜ-Staaten soll im Übereinkommen festgeschrieben werden, um das europäische Patentsystem in die politische Verantwortung seiner Mitgliedstaaten einzubetten.
Darüber hinaus soll der Verwaltungsrat der EPO ermächtigt werden, das Übereinkommen an internationale Verträge und an das Gemeinschaftsrecht ohne Revisionskonferenz anzupassen. Ein für die angestrebte Straffung des europäischen Patenterteilungsverfahrens wichtiger Revisionspunkt ist die Zusammenlegung von Patentrecherche und Sachprüfung. Auch der Patentschutz von Computerprogrammen - eine in der öffentlichen Diskussion kontroverse Frage - wird die Konferenz beschäftigen.
Eine Reihe von Fragen, die für das Patentwesen von besonderer Relevanz, aber noch nicht vollständig ausdiskutiert sind, werden an dieser Revisionskonferenz nicht behandelt. Hierzu gehört auch der Patentschutz für biotechnologische Erfindungen. Angesichts der bestehenden EU-Biotechnologierichtlinie und der Übereinstimmung des EPÜ mit diesen Rechtsvorschriften besteht zurzeit kein dringender Handlungsbedarf. Auch über Änderungen des EPÜ im Hinblick auf das künftige Gemeinschaftspatent wird die Diplomatische Konferenz 2000 nicht beraten. Beide Punkte sollen jedoch nach Abschluß der laufenden Reform weiter geprüft und womöglich einer späteren Revisionskonferenz vorgelegt werden.
Für weitere Informationen: Rainer Osterwalder Tel: +49-(0)89/2399-5012 Fax: +49-(0)89/2399-2850 e-mail: rosterwalder@epo.org http://www.european-patent-office.org
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