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Europäisches Patentamt (EPA)

Eröffnung der Diplomatische Konferenz zur Revision des EPÜ
Eine umfassende Reform des europäischen Patentsystems als Ziel

München (ots)

Die 20 Mitgliedstaaten der Europäischen
Patentorganisation haben ihre Diplomatische Konferenz zur Revision
des am 5. Oktober 1973 in München geschlossenen Europäischen
Patentübereinkommens (EPÜ) eröffnet. Dieses Übereinkommen bildet die
Rechtsgrundlage der Europäischen Patentorganisation und ihres
Exekutivorgans, des Europäischen Patentamts. Die Revisionskonferenz
steht im Mittelpunkt einer weitreichenden Reform des europäischen
Patentsystems, die als weitere Elemente die Senkung der
Patentierungskosten, den Aufbau eines europäischen Gerichtssystems
und, auf der Ebene der EU-Staaten, die Einführung des
Gemeinschaftspatents zum Ziel hat.
Den Auftrag zur Durchführung der Konferenz erhielt die Europäische
Patentorganisation an der Regierungskonferenz ihrer Mitgliedstaaten
im Juni 1999 in Paris. An der zweiten Regierungskonferenz im Oktober
dieses Jahres in London leiteten die EPO-Staaten wegweisende Schritte
zur Senkung der Übersetzungskosten und zur Einführung eines
einheitlichen Gerichtssystems für Rechtsstreitigkeiten über
europäische Patente in die Wege.
Der zentrale Aspekt der Revision liegt in der flexiblen Anpassung
des EPÜ an die rechtlichen Rahmenbedingungen eines politisch wie
wirtschaftlich integrierten Europas vor dem Hintergrund des
wachsenden Welthandels und des zunehmenden technologischen
Wettbewerbs. Die Delegierten der EPO-Mitgliedstaaten werden über
knapp 100 Änderungsvorschläge zu Vorschriften des Übereinkommens
befinden, die eine behutsame Modernisierung des EPÜ bei
gleichzeitiger Wahrung der erreichten Qualitätsstandards zum Ziel
haben. Die Vorschläge berücksichtigen die Anregungen der
Benutzerkreise des europäischen Patentsystems, aber auch Bedürfnisse
der Organisation und des Europäischen Patentamts.
Die Revisionspunkte erfassen das EPÜ in seiner ganzen Breite: die
institutionellen Vorschriften, das materielle Patentrecht, die
Verfahren vor dem EPA und seinen Beschwerdekammern und die Phase nach
der Erteilung des europäischen Patents.
Eine regelmäßige Ministerkonferenz der EPÜ-Staaten soll im
Übereinkommen festgeschrieben werden, um das europäische Patentsystem
in die politische Verantwortung seiner Mitgliedstaaten einzubetten.
Darüber hinaus soll der Verwaltungsrat der EPO ermächtigt werden,
das Übereinkommen an internationale Verträge und an das
Gemeinschaftsrecht ohne Revisionskonferenz anzupassen. Ein für die
angestrebte Straffung des europäischen Patenterteilungsverfahrens
wichtiger Revisionspunkt ist die Zusammenlegung von Patentrecherche
und Sachprüfung. Auch der Patentschutz von Computerprogrammen - eine
in der öffentlichen Diskussion kontroverse Frage - wird die Konferenz
beschäftigen.
Eine Reihe von Fragen, die  für das Patentwesen von besonderer
Relevanz, aber noch nicht vollständig ausdiskutiert sind, werden an
dieser Revisionskonferenz nicht behandelt. Hierzu gehört auch der
Patentschutz  für  biotechnologische Erfindungen. Angesichts der
bestehenden EU-Biotechnologierichtlinie und der Übereinstimmung des
EPÜ mit diesen Rechtsvorschriften besteht zurzeit kein  dringender
Handlungsbedarf. Auch über Änderungen des EPÜ im Hinblick auf das
künftige Gemeinschaftspatent wird die Diplomatische Konferenz 2000
nicht beraten. Beide Punkte sollen jedoch nach Abschluß der laufenden
Reform weiter geprüft und womöglich einer späteren Revisionskonferenz
vorgelegt werden.
Für weitere Informationen:
Rainer Osterwalder
Tel: +49-(0)89/2399-5012
Fax: +49-(0)89/2399-2850
e-mail:  rosterwalder@epo.org
http://www.european-patent-office.org

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