Rechtsstreit um "Welt der Wunder" noch nicht endgültig entschieden Juristische Auseinandersetzung geht weiter
München (ots)
Landgericht München I hat im vorläufigen Verfahren Entscheidung gefällt / ProSieben legt Berufung ein
Das Landgericht München I war in einem Eilverfahren der Auffassung, dass die von ProSieben beanspruchten Rechte an "Welt der Wunder" der Produktionsgesellschaft zustehen. Das Gericht hat zum Ausdruck gebracht, dass es sich dabei um eine diffizile Streitfrage handelt, zu deren Klärung eine Vielzahl von Verträgen herangezogen werden müssen, die durchaus unterschiedlich ausgelegt werden können. Das sieht der Sender ebenfalls und wird Berufung zum Oberlandesgericht einlegen.
Trotz dieser vorläufigen Entscheidung im Rechtsstreit zwischen ProSieben und der Welt der Wunder GmbH wird der Sender auch im nächsten Jahr auf dem gleichen Sendeplatz bestes Wissens-Fernsehen bieten. Aus der gleichen Studiokulisse wird Moderator Robert Biegert jeden Sonntag um 19.00 Uhr den Zuschauern Themen aus der Welt des Wissens präsentieren. Umgesetzt wird die Sendung von der renommierten Firma STORY HOUSE Productions GmbH, die bisher u.a. für National Geographic, den Discovery Channel und das ZDF qualitativ hochwertige Formate produziert hat. "Wir sind stolz, dass wir einen neuen, sehr renommierten Produktionspartner gewinnen konnten, der für seine Wissens-Dokumentationen mehrfach international ausgezeichnet wurde und der unter anderem bereits für den Emmy nominiert war", erläutert Guido Bolten, Chefredakteur von ProSieben, die Entscheidung.
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