INTER Versicherungsgruppe ab sofort mit neuer Konzernstruktur
Mannheim (ots)
INTER Versicherungsverein aG übernimmt Holdingfunktion - Keine Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse
Die INTER Versicherungsgruppe gibt sich eine neue, zukunftsweisende Konzernstruktur: Künftig wird das Krankenversicherungsgeschäft in einer weiteren Tochtergesellschaft, der INTER Krankenversicherung AG, betrieben. Der an der Konzernspitze stehende Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit besteht unter dem neuen Namen "INTER Versicherungsverein aG" unverändert fort und wird im Wesentlichen eine Holdingfunktion wahrnehmen.
"Die Neuordnung der Gruppe ermöglicht es, schneller und flexibler auf künftige gesetzliche Anforderungen an die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen zu reagieren", begründet INTER-Vorstandssprecher Matthias Kreibich die Optimierung. "Der gesamte Krankenversicherungsbestand sowie der Geschäftsbetrieb der INTER Krankenversicherung aG wurden nach Prüfung und Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf die INTER Krankenversicherung AG übertragen. Auf unsere rund 1.000 Arbeitnehmer hat die Änderung der Konzernstruktur keine Auswirkungen. Alle Arbeitsverhältnisse werden zu unveränderten Bedingungen durch die INTER Krankenversicherung AG fortgesetzt."
Die INTER Krankenversicherung aG betrieb bisher das Krankenversicherungsgeschäft und war zugleich die Konzernspitze der INTER Versicherungsgruppe, zu der die INTER Lebensversicherung AG, die INTER Allgemeine Versicherung AG sowie weitere Beteiligungen gehören.
In der neuen Konzernstruktur wird das operative Krankenversicherungsgeschäft von den Aufgaben der Konzernobergesellschaft getrennt, das aufsichtsrechtliche Prinzip der Spartentrennung verstärkt und die versicherungstechnischen Risiken jeder Sparte ausschließlich in der jeweiligen Gesellschaft gesteuert. Über die Holdingrolle des INTER Versicherungsverein aG erfolgt unter anderem das Beteiligungsmanagement ohne unmittelbare Auswirkungen für die Versicherungsnehmer der verschiedenen Spartengesellschaften. Die Rechte der Versicherten sowie der Mitgliedschaften im Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, die satzungsgemäß auch nach der Änderung der Gruppenstruktur fortbestehen, bleiben von der Veränderung der Konzernstruktur unberührt."
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