WISO verbreitet falsche Aussagen über SCHUFA
Wiesbaden (ots)
In der ZDF-Sendung WISO am 9.10. 2000 wurde behauptet, bei einem 'Selbstversuch' von WISO-Redakteuren seien 15 von 17 SCHUFA-Auskünften fehlerhaft gewesen. "Diese Aussage kann nur falsch sein," sagte Rainer Neumann, Vorstand der SCHUFA Holding AG i.G. auf Anfragen von Journalisten. Es sei kein Fehler, wenn Girokonten oder andere Konten nicht in den SCHUFA-Auskünften vermerkt sind. Denn es bestehe für die Banken oder Sparkassen keine Pflicht, ihre Konten vollständig der SCHUFA zu melden.
"Eine Auskunft der SCHUFA kann man nur dann als 'falsch' bezeichnen, wenn sie Fakten enthält, die nicht zutreffen," erläuterte Neumann. Aber selbst eine nicht zutreffende Information hätte für Kunden einer Bank oder eines Handelsunternehmens nur dann Konsequenzen, wenn eine Information über ein nicht vertragsgemäßes Verhalten einer privaten Person falsch dargestellt wäre. "Ein solcher Fall kommt bei insgesamt mehr als 60 Millionen SCHUFA-Auskünften pro Jahr äußerst selten vor und wird durch ständige Qualitätskontrollen der SCHUFA korrigiert," erklärte der Vorstand. Die SCHUFA sei sicher, dass bei dem 'Selbstversuch' der ZDF-Redaktion WISO ein solcher Fall nicht vorläge.
In der Sendung wurde auch der Vorwurf gemacht, fremde Personen könnten Daten von anderen Verbrauchern abrufen. Auch diese Aussage könne nicht zutreffen, sagte Neumann. Jeder Bürger sei nach dem Bundesdatenschutzgesetz berechtigt, bei der SCHUFA schriftlich oder mündlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherter Daten zu bekommen. "Eigenauskünfte gibt die SCHUFA grundsätzlich nur an die betroffene Person bzw. schickt sie nur an diese Person," sagte Neumann.
Die von der SCHUFA gespeicherten Informationen dienen kreditgebenden Unternehmen, z.B. Kreditinstituten, dem Handel, Kreditkarten- und Telekommunikationsunternehmen als Hilfe, um schnell und unbürokratisch über Kreditwünsche privater Kunden entscheiden zu können. Dabei werde dank der SCHUFA-Auskünfte über solche Kreditwünsche in neun von zehn Fällen auch positiv entschieden. Die Auskünfte trügen auch dazu bei, die kreditgebende Wirtschaft vor Kreditausfällen und die Verbraucher vor übermäßiger Verschuldung zu schützen, ergänzte Neumann.
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