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SCHUFA CheckNow erweitert Möglichkeiten der Bonitätsprüfung durch Kontodatenanalyse im Auftrag des Verbrauchers

Wiesbaden (ots)

Mobilfunkvertrag, auch wenn herkömmliche Bonitätsinformationen nicht ausreichend sind // Risikoprüfung per Kontocheck // Volle Datenkontrolle des Verbrauchers

Die SCHUFA bietet Unternehmen im Rahmen einer ersten Testphase jetzt erweiterte Optionen der Bonitätsprüfung an. Die SCHUFA CheckNow genannte Lösung basiert auf einer mit dem Kunden vereinbarten Analyse seiner Kontoinformationen. Damit können Unternehmen - wie beispielsweise Telekommunikationsanbieter - Kunden, denen sie nach herkömmlicher Risikoprüfung keinen Vertragsabschluss ermöglichen würden, nun eine Möglichkeit offerieren, um eventuell doch noch einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen zu können.

Die freiwillige Analyse der Kontoinformationen ist für Verbraucher kostenlos und erfolgt durch die SCHUFA. Hierzu muss der Kunde explizit einen Auftrag erteilen. Den vom Kunden beauftragten Einblick in das von ihm bei der Bestellung angegebene Konto nimmt ausschließlich die BaFin-lizensiert finAPI GmbH auf Basis einer gesonderten Zustimmung vor und übermittelt die Informationen an die SCHUFA. Die finAPI GmbH ist ein Tochterunternehmen der SCHUFA Holding AG.

Im weiteren Prozess analysiert die SCHUFA die bonitätsrelevanten Daten und übermittelt anschließend ausschließlich das Ergebnis an das Unternehmen. Auf dieser Basis kann das Unternehmen erneut prüfen, ob es nun doch einen Vertragsabschluss gewähren kann. Zu keiner Zeit erhält das Unternehmen selbst die Kontoinformationen wie z.B. Buchungen oder einzelne Kontostände.

Der Vorteil des SCHUFA CheckNow-Verfahrens: Durch die Analyse von Kontoinformationsdaten können im Rahmen dieser zusätzlichen Bonitätsprüfung nun auch Informationen berücksichtigt werden, die bisher Dritten außerhalb des kontoführenden Institutes für eine Kreditrisiko- und Bonitätsbewertung nicht zur Verfügung standen.

Die PSD2 Richtlinie macht's möglich

Das neue Angebot der SCHUFA basiert auf den Neuerungen der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie, kurz PSD2. Sie soll den Zahlungsverkehr in der EU für Verbraucher bequemer und sicherer machen und zugleich den Wettbewerb fördern. Ein wesentliches Ziel der Richtlinie ist, dass der Kontoinhaber selbst darüber entscheiden kann, wer Zugriff auf die Kontodaten haben soll. Der Einblick von anderen Unternehmen über das kontoführende Kreditinstitut hinaus (sogen. Drittunternehmen) ist explizit gewollt.

Verbraucher sollen dadurch in den Genuss mehrwertiger Services und Angebote kommen, die sie bisher nicht wahrnehmen konnten. Zu solchen Angeboten zählen zum Beispiel die digitale Erstellung einer Haushaltsrechnung, die Nutzung anderer Zahlungsdienstleister, die Verwaltung von mehreren Bankkonten bei Drittanbietern oder eben eine zusätzliche Bonitätsbewertung.

Transparent und verbraucherfreundlich

Die Grundlage des SCHUFA CheckNow-Verfahren ist Vertrauen zwischen Kunden, Unternehmen und dem Informationsdienstleister. Für die Akzeptanz sind transparente, verbraucherfreundliche und sichere Prozesse nötig. Diese zu optimieren steht im Fokus der aktuellen Markttests, an dem sich auch weitere interessierte Unternehmen noch beteiligen können.

Nach erfolgreichem Abschluss der Testphase plant die SCHUFA das Verfahren allen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, die Ihr Leistungsangebot einem erweiterten Kreis von Verbrauchern öffnen wollen.

Fragen und Antworten zu SCHUFA CheckNow:

Welchen Zweck verfolgt die SCHUFA mit dem neuen Service?

Unternehmen (wie z.B. Telekommunikationsdienstleister) nehmen bei der Bearbeitung des Vertragswunsches eines Verbrauchers regelmäßig eine Bonitätsprüfung vor. Sollten die im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Informationen für einen Vertragsabschluss nicht ausreichend sein, ermöglicht SCHUFA CheckNow in Zusammenarbeit mit dem BaFin-lizensierten Kontoinformationsdienstleister finAPI eine weitere Bonitätseinschätzung anhand des angegebenen Zahlungskontos. Ist diese erfolgreich, können Unternehmen dem Verbraucher einen Vertrag möglicherweise doch anbieten.

Was ist, wenn der Verbraucher das Verfahren nicht möchte?

Mit dem SCHUFA CheckNow Service können Verbraucher ihre Bonität über die übliche Bonitätsprüfung hinaus nachweisen, um den gewünschten Vertrag doch abschließen zu können. Sofern Verbraucher dies nicht möchten, steht es ihnen frei, den Service nicht zu nutzen. Ohne eine entsprechende Vereinbarung mit der SCHUFA und die Zustimmung zum Kontoeinblick des Verbrauchers werden weder Kontotransaktionsdaten freigegeben noch erfolgt die zusätzliche Bonitätseinschätzung. Es bleibt dann bei der herkömmlichen Risikoprüfung.

Auf welchen Regelungen beruht die Datenverarbeitung?

Die einschlägigen Regelungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), der Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive PSD2) sowie dem Entwurf der Guidelines der European Data Protection Authority (EPDA) zum Verhältnis der PSD2 zur Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) finden vollumfänglich Berücksichtigung. Das SCHUFA CheckNow-Verfahren wurde zusammen mit Rechtsexperten konzipiert und Datenschutzaufsichtsbehörden vorgelegt.

Wie kommt die SCHUFA an die Daten?

Die SCHUFA nutzt für die Bereitstellung der Daten die finAPI GmbH. finAPI hat eine BaFin Zulassung als Kontoinformationsdienstleister (KID) sowie Zahlungsauslösedienstleister (ZAD) und ist eine Tochtergesellschaft der SCHUFA Holding AG.

Werden im Rahmen von SCHUFA CheckNow Daten Dritter (sogenannte Silent-Party-Data) oder Gesundheitsdaten gespeichert, die aus den Kontoinformationen auslesbar sind?

Nein, die SCHUFA speichert solche Daten nicht.

Wie ist die Zustimmung des Verbrauchers geregelt?

Der Verbraucher erteilt der SCHUFA explizit und freiwillig den Auftrag, bonitätsrelevante Daten des Zahlkontos einzusehen. Hierzu nutzt die SCHUFA die zum Unternehmen gehörende und BaFin-lizensierte finAPI GmbH. Der eigentliche Kontozugriff setzt noch einmal eine gesonderte Zustimmung voraus. Der Verbraucher ist so doppelt abgesichert.

Wer verarbeitet die Daten zu welchem Zeitpunkt?

Den Einblick in das Konto nimmt ausschließlich die BaFin-lizenzierte finAPI GmbH vor. Die Verarbeitung der Daten findet aufgrund des mit dem Verbraucher geschlossenen Servicevertrages bei der SCHUFA statt. Das Unternehmen (bspw. der Telekommunikationsanbieter) erhält ausschließlich das Analyse-Ergebnis der SCHUFA, aber zu keiner Zeit Informationen über die Kontoinformationen wie z. B. Buchungen oder einzelne Kontostände.

Werden Daten bei der SCHUFA gespeichert?

Für das CheckNow-Verfahren nicht benötigte Daten werden von vornherein aussortiert und gelöscht. Im Übrigen erfolgt eine Verarbeitung nur, um den Dienst zu verbessern. Eine darüber hinausgehende Datenverarbeitung findet nur statt, wenn der Verbraucher - und zwar ausdrücklich und unabhängig von der eigentlichen Dienstleistung - eine gesonderte Einwilligung zur weiteren Verarbeitung der aus seinem Konto ausgelesenen Daten durch die SCHUFA erteilt. Über den Zweck der dort dann erfolgenden Datenverarbeitung wird der Verbraucher im Datenschutzhinweis ausführlich hingewiesen (z.B. Betrugsprävention, etc.).

Was passiert, wenn der Verbraucher in die weitere Verarbeitung der Daten bei der SCHUFA nicht einwilligt?

Die Erbringung der Dienstleistung (hier: Bonitätsbewertung auf Basis von Kontoinformationsdaten) erfolgt unabhängig von der Erteilung einer Einwilligung in eine etwaige darüber hinausgehende Verarbeitung der Kontoinformationen bei der SCHUFA. Der Verbraucher kann also den Dienst unabhängig von der Erteilung einer solchen Einwilligung nutzen.

Pressekontakt:

SCHUFA Holding AG
Media Relations, Kommunikation & Online-Marketing
Ingo A. Koch (Leiter)
Sabine Bernstein (Stv.)
Anna-Lena Rawe
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Tel.: +49 611 - 92 78-888
Fax: +49 611 - 92 78-887
E-Mail: presse@schufa.de

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