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Der Tagesspiegel: Anwälte haben Bedenken gegen Offenlegungspflicht der Parlamentarier

Berlin (ots)

Nach der Statistik des Deutschen Bundestags sind
derzeit fast ein Viertel aller Abgeordneten Juristen. Zumindest die 
Zahl der Anwälte unter ihnen könnte sich in Zukunft verringern. Durch
die Offenlegungspflicht ihrer Nebeneinkünfte sehen sich diese im 
Konflikt mit den Geheimhaltungspflichten gegenüber ihren Mandanten. 
Diese Geheimhaltung aber zählt zu den Hauptpflichten eines Anwalts. 
Kommt er ihr nicht nach, kann er sich strafbar machen. Der Präsident 
der Bundesrechtsanwaltskammer, Bernhard Dombek, steht dem Gesetz 
daher kritisch gegenüber. Zwar müssten die Namen der Mandanten nicht 
angegeben werden. Ein Abgeordneter könne neben seiner Tätigkeit im 
Parlament aber ohnehin zeitlich meist nur eine geringe Anzahl an 
Mandaten wahrnehmen. Hierdurch sei zu befürchten, dass die Identität 
der Klienten letztlich doch ermittelbar werde. "Ich würde jedem 
Anwalt raten, einer Gesellschaft beizutreten", sagt Dombek. Schließe 
sich ein Anwalt etwa einer GmbH an, müsse er nur die Gesamtsumme 
angeben, die er von dieser erhalte, nicht dagegen die einzelnen 
Honorare. Ein Rückschluss auf die Mandanten scheide damit aus. Nicht 
jeder Anwalt aber wolle als Gesellschafter tätig sein.
Auch der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, Hartmut Kilger 
erwartet negative Auswirkungen durch das Gesetz. Es erschwere die 
Vereinbarkeit von Anwaltstätigkeit und Abgeordnetenmandat. "Es wird 
in Zukunft schwieriger werden, die Tätigkeit als Parlamentarier für 
Freiberufler interessant zu machen", fürchtet Kilger. Auf Dauer werde
sich das auch auf die Zusammensetzung des Bundestages auswirken. Eine
Entwicklung die zu bedauern sei. "Es wäre schlimm, wenn niemand mehr 
Parlamentarier werden könnte, der durch seinen Beruf auch mit beiden 
Beinen im Leben steht." Es sei durchaus ein Unterschied, ob jemand 
selbst schon einmal einen Arbeitsplatz geschaffen oder nur darüber 
diskutiert habe. Hinsichtlich der Unabhängigkeit der Abgeordneten, 
schließt er sich der Argumentation der Kläger an. Danach wären 
Nebeneinkünfte für die Unabhängigkeit eines Abgeordneten gerade 
vorteilhaft, weil sie den Einfluss seiner Partei auf ihn begrenzen. 
Die Selbstkontrolle unter Freiberuflern hält Kilger für ausreichend. 
Man könne auf das Verantwortungsgefühl des Einzelnen zählen. "Ich 
habe viele Anwälte kennengelernt, die Beruf und Mandat sehr gut 
vereinbaren konnten." Auch er halte Transparenz für wichtig in einer 
Demokratie. "Aber Vertrauen hat auch seinen Sinn."
Die Informationen und Zitate sind bei Nennung der Quelle von 
sofort an zur Verwendung frei. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden 
Sie sich bitte an den Tagesspiegel, Politikredaktion, Telefon: 
030/26009-389.
Mit freundlichen Grüßen,
Der Tagesspiegel
Politikredaktion

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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