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Der Tagesspiegel: Landkreistag: Plan von Bundesarbeitsminister Scholz für Hartz-IV-Organisation ist ein Schnellschuss
Gegen Trennmodell, für Kommunalverantwortung /

Berlin (ots)

Der Deutsche Landkreistag kritisiert die Pläne von
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zur Neuorganisation bei Hartz
IV. Scholz hatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, 
wonach die Arbeitsgemeinschaften der Kommunen und der Bundesagentur 
für Arbeit (BA) nicht zulässig sind, eine Modell mit getrennter 
Zuständigkeit empfohlen. Hans-Günter Henneke, Hauptgeschaftsführer 
und Präsidiumsmitglied des Landkreistages, sagte  dem Berliner 
"Tagesspiegel" (Samstag-Ausgabe), der Vorschlag von Scholz sei "ein 
Schnellschuss, der die Urteilsgründe nicht angemessen 
berücksichtigt". Der Plan des Bundearbeitsministers sei nicht das 
"Zukunftsmodell". "Der Nachteil ist schlicht die Verfehlung des 
Gesetzesziels der "Leistungserbringung aus einer Hand". Dies hat das 
Bundesverfassungsgericht gleich mehrfach als geboten hervorgehoben", 
sagte Henneke. Er wies auch die Ansicht von Scholz zurück, die BA 
müsse wegen der Arbeitsvermittlung bei Hartz IV im Boot bleiben, 
damit Arbeitslose weiter von "Flensburg nach Frankfurt" vermittelt 
werden könnten. Dem hielt Henneke entgegen: "Die überregionale 
Vermittlung spielt hier nur eine sehr untergeordnete Rolle. Leider 
sind die Betroffenen selten begehrte Arbeitskräfte oder ausreichend 
mobil. Zudem könnten die Kommunen künftig die Bundesagentur für die 
bundesweite Vermittlung beauftragen. Die BA wäre dann Dienstleister, 
bei dem der Landkreis Leistungen einkaufen könnte. Insofern bleibt 
die BA mit im Boot, konzentriert sich aber auf den Bereich der 
Kurzzeitarbeitslosen. Darin liegt ihre Kernkompetenz." Zudem hätten 
die Kommunen im Gegensatz zur Bundesagentur einen sozialpolitischen 
Auftrag. Henneke plädierte daher für eine Alleinzuständigkeit von 
Städten und Kreisen nach dem Vorbild der 69 Optionskommunen. "Die 
Kommunen kümmern sich doch ohnehin um das ganze Paket von 
Bürgerdienstleistungen, von Kinderbetreuung über 
Gesundheitsversorgung bis hin zur Sozialhilfe und Altenpflege. Da ist
es nur logisch, dieses Leistungsbündel um wichtige 
arbeitsmarktrechtliche Zuständigkeiten zu ergänzen." Es gehe für die 
Kommunen letztlich um die Frage, "wie man mit Verantwortung für die 
eigene Bevölkerung umgeht - ob man sie annimmt oder ausschlägt", 
sagte Henneke mit Blick auf die Neigung der Städte, die Betreuung von
Langzeitarbeitslosen an den Bund abzutreten.
Albert Funk
Politikredaktion
Der Tagesspiegel
Tel. 030/26009-225

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