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Der Tagesspiegel: Unterlagenbeauftragte Birthler verteidigt Namensnennung von Stasi-Spitzeln - "Verrat ist nicht geschützt"

Berlin (ots)

Berlin. Vor dem Urteil des Landgerichts Zwickau zur
Veröffentlichung von Klarnamen früherer Stasi-Spitzel hat die 
Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, die 
Namensnennung verteidigt. "Der Verrat ist nicht geschützt. Es ist 
eine klare Entscheidung des Gesetzgebers, dass Aufarbeitung nicht 
anonym erfolgt, dass der Verrat benannt wird und die, die früher für 
das MfS arbeiteten, nicht anonym bleiben. Das Stasiunterlagengesetz 
ist in dieser Hinsicht deutlich, das hat der Gesetzgeber ausdrücklich
so gewollt", sagte Birthler dem Tagesspiegel (Dienstag-Ausgabe). "Was
die Stasi im Leben von Menschen angerichtet hat, war das Werk von 
Menschen und hatte Gesichter und Namen", sagte Birthler weiter. Seit 
Anfang der 90er Jahre seien in der Stasi-Unterlagenbehörde rund 
320.000 Auskünfte über Klarnamen von Stasi-Spitzeln erteilt worden 
und es habe weder Hexenjagd noch Selbstjustiz gegeben. Auch der IM 
Schubert, über den das Landgericht am Dienstag befinden wird,  werde 
sich nicht als Opfer stilisieren können. Dass das Gericht diesem 
"dreisten Versuch" nicht folge, sei für die Opfer auch anderer IMs 
"ein sehr wichtiges Signal".
Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Tagesspiegel, Ressort 
Politik, Telefon 030/26009-295.

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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