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Der Tagesspiegel: Wer nach BAT bezahlt wird, kann verlangen, unabhängig vom Alter in die höchste und teuerste Altersstufe eingruppiert zu werden

Berlin (ots)

Wer nach BAT bezahlt wird, kann verlangen, in die
höchste und teuerste Altersstufe eingruppiert zu werden - egal, wie 
alt er wirklich ist. Denn eine Staffelung der Gehälter allein nach 
Lebensalter ist diskriminierend und damit rechtswidrig. Das folgt 
nach einem Bericht des "Tagesspiegel" (Freitagausgabe) aus einem 
neuen Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin. Geklagt hatte ein 
39-jähriger  Angestellter des Landes Berlin,  der bezahlt werden 
wollte wie ein 47-Jähriger. Die 20. Kammer des  Landesarbeitsgerichts
unter Vorsitz von Peter Rausch gab ihm Recht. Berlin muss den Mann 
rückwirkend zum 1. September 2006 in die höchste Tarifstufe 
eingruppieren und entsprechend vergüten. Im öffentlichen Dienst in 
Berlin gibt es nach Angaben des "Tagesspiegel" annähernd 50.000 
Arbeiter und Angestellte, die nach BAT bezahlt werden. Für das Land 
kann das Urteil also teuer werden. Es trifft außerdem in eine Zeit 
festgefahrener Tarifverhandlungen und Streiks. Die Gewerkschaft Verdi
begrüßte den Richterspruch und kündigte an, allen Mitgliedern dazu zu
raten, ihren Anspruch schnellstmöglich geltend zu machen.

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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