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Der Tagesspiegel: Bundesfinanzhof-Präsident sieht in der Erbschaftsteuer einen Fall für das höchste deutsche Steuergericht

Berlin (ots)

Der Präsident des Bundesfinanzhofs (BFH), Wolfgang
Spindler, rechnet damit, dass der Streit über die Erbschaftsteuer 
über kurz oder lang beim höchsten deutschen Steuergericht landen 
wird. "Die Ausnahmen für das Betriebsvermögen und das selbstgenutzte 
Wohneigentum machen das Gesetz sehr unübersichtlich", sagte Spindler 
dem "Tagesspiegel" (Montagausgabe).  "Selbst in der Finanzverwaltung 
heißt es, dieses Recht sei kaum administrierbar. Ich finde es 
problematisch, wenn man so ein Gesetz dann doch verabschiedet", 
kritisierte der BFH-Präsident. Dagegen halte er die Abgeltungsteuer 
für Kapitalerträge "für einen richtigen Schritt", betonte Spindler. 
Der Steuersatz sei mit 25 Prozent "relativ moderat". Zudem diene die 
seit Anfang dieses Jahres geltende Pauschalsteuer dem "gleichmäßigen 
Steuervollzug". Allerdings könnte es auch hier wegen der Ausnahmen, 
etwa bei Lebensversicherungen,  Streit geben, sagte der Jurist. 
Wenige Tage vor Beginn des Prozesses gegen Ex-Post-Chef Klaus 
Zumwinkel lobte Spindler die harte Linie des Bundesgerichtshofs 
(BGH). Der BGH will Steuerhinterzieher, die eine Million Euro oder 
mehr hinterzogen haben, ausnahmslos ins Gefängnis stecken. "Die 
Steuerhinterziehung wird jetzt nicht mehr als Kavaliersdelikt 
angesehen, sondern als kriminelles Verhalten", sagte Spindler. Das 
sei richtig. "Ich sehe nicht ein, warum beim Betrug zu Lasten eines 
privaten Dritten andere Maßstäbe gelten sollen als beim Betrug zu 
Lasten der Allgemeinheit."
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Ressort Wirtschaft, Telefon: 030/26009-260

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
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