Der Tagesspiegel: Anklage im Fall des Busunglücks am Schönefelder Kreuz
Berlin (ots)
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat Anklage wegen des schweren Busunglücks vom Schönefelder Kreuz erhoben. Nachdem am 26. September 2010 ein polnischer Reisebus gegen einen Brückenpfeiler geprallt war und 14 Insassen starben, muss sich nun eine 37-jährige Berlinerin wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Die Angeklagte hat bei der Auffahrt auf die Autobahn in Richtung Frankfurt an der Oder die Kontrolle über einen roten Mercedes verloren. Das Auto schlitterte von der linken Auffahrspur in wenigen Sekunden auf die rechte Spur der Autobahn und stieß dort an den geradeaus fahrenden Bus. Nach Tagesspiegel-Informationen geht das Dekra-Gutachten zum schweren Busunglück vom Schönefelder Kreuz davon aus, dass die angeklagte Fahrerin des Mercedes auf der Zufahrt nur rund 40 Kilometer pro Stunde gefahren ist. Dies ist kein Verstoß gegen Straßenverkehrbestimmungen. Die Frau soll beim Eintreffen auf der Autobahn jedoch stark beschleunigt haben, wodurch bei feuchtem Wetter die Hinterreifen des Mercedes durchdrehten, das Heck des Wagens ausbrach und das Auto ins Schleudern geriet. Aus Justizkreisen heißt es, es handele sich "um einen minderschweren Fall von fahrlässiger Tötung". Von Raserei des Mercedes' - wie in der Öffentlichkeit zunächst spekuliert worden war - könne keine Rede sein, sagten Verkehrsexperten. "Erhebliche Fahrfehler" hätten die Ermittler nicht nachweisen können.
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