Der Tagesspiegel: CSU-naher Professor erteilte Guttenberg Ausnahmegenehmigung für Promotion
Berlin (ots)
Berlin - Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat nur mit der Ausnahmegenehmigung eines CSU-nahen Professors an der Universität Bayreuth promovieren dürfen. Dies erfuhr der Tagesspiegel (Dienstagsausgabe) aus Fakultätskreisen. Wie es hieß, sei Guttenbergs juristisches "Prädikatsexamen", mit dem er auch in seinem Lebenslauf warb, nur ein sogenanntes "kleines Prädikat" mit der Note "befriedigend" im "unteren Bereich". Mit einer solchen Examensnote sind juristische Promotionen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Guttenberg lehnte eine Stellungnahme dazu ab. Nach der Promotionsordnung der Uni Bayreuth kann der Dekan einen Bewerber mit einer schlechteren Note als "vollbefriedigend" nur "ausnahmsweise" zur Promotion zulassen. Dekan war bei Guttenbergs Promotionszulassung 2006 Karl-Georg Loritz. Loritz war in den siebziger Jahren Vorsitzender der Jungen Union in der CSU-Vorstandschaft der bayerischen Kreisstadt Schwandorf. Ende Januar war er Hauptredner beim Neujahrsempfang der Schwandorfer CSU. Auf der Website des Ortsverbandes heißt es, der Professor für Zivilrecht sei der Partei "bis heute verbunden". Aus der Fakultät hieß es weiter, die Zulassung eines "befriedigend"-Kandidaten sei "nicht ungewöhnlich". Dass der Kandidat dann aber die Bestnote "summa cum laude" erziele, sei möglich, aber jedenfalls "nicht der Regelfall". Neben Loritz mussten laut Promotionsordnung 2006 noch zwei weitere Professoren die ausnahmsweise zulässige Promotion befürworten. Dies waren nach Tagesspiegel-Informationen der Erstgutachter der Dissertation Peter Häberle sowie der Zweitgutachter Rudolf Streinz. Guttenberg konnte ferner die in seinem Fall benötigten beiden, mindestens mit "gut" bewerteten Seminarscheine vorlegen. Einer davon stammt aus einem Seminar mit Häberle, der zweite aus einer Lehrveranstaltung des mittlerweile ebenfalls emeritierten Professors Volker Emmerich. Der Dekan der Fakultät, Markus Möstl, verweigerte unter Hinweis auf den Datenschutz Auskünfte zum Zulassungsverfahren und zur Examensnote.
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