Der Tagesspiegel: NSU-Prozess: Richter weisen Befangenheitsantrag zurück
Verteidiger von Ralf Wohlleben scheitern mit Ablehnungsgesuch
Berlin (ots)
Im NSU-Prozess sind nach Informationen des "Tagesspiegels" (Samstagsausgabe) die Anwälte des Angeklagten Ralf Wohlleben mit ihrem Befangenheitsantrag gegen drei Richter des 6. Strafsenats gescheitert. Zwei von dem Antrag nicht betroffene Richter des 6. Strafsenats am Oberlandesgericht München sowie ein Richter eines anderen Senats wiesen das Ablehnungsgesuch an diesem Freitag als unbegründet zurück. Wohllebens Verteidiger Nicole Schneiders und Olaf Klemke hatten am Montag zu Beginn des Prozesses den Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats, Manfred Götzl, sowie zwei Kollegen als befangen abgelehnt. Dieses Gesuch sei zulässig, aber unbegründet, heißt es in dem am Freitag ergangenen Beschluss. Es lägen "keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter vor". Der elfseitige Beschluss wurde dem "Tagesspiegel" in vollem Umfang bekannt.
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