Der Tagesspiegel: Gerichtsbeschluss: Kanzleramt darf Suche nach Kohl-Akten weiter geheim halten
Deutscher Journalisten-Verband nennt Entscheidung "absolut unverständlich"
Berlin (ots)
Berlin - Das Bundeskanzleramt darf seine Prüfungen zu verschwundenen Akten des verstorbenen Altkanzlers Kohl weiterhin geheim halten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Eilklage des Tagesspiegels zurückgewiesen, über den aktuellen Stand der internen Suche nach den Unterlagen informiert zu werden (Beschluss v. 24. Mai 2016, OVG 6 S 13.18). Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte den Beschluss: "Diese Entscheidung ist für den DJV absolut unverständlich. Es ist von aktuellem Interesse, ob und welche Akten fehlen", heißt es in einer Stellungnahme, die dem Tagesspiegel vorliegt.
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