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Der Tagesspiegel: Gerichtsbeschluss: Kanzleramt darf Suche nach Kohl-Akten weiter geheim halten
Deutscher Journalisten-Verband nennt Entscheidung "absolut unverständlich"

Berlin (ots)

Berlin - Das Bundeskanzleramt darf seine Prüfungen zu verschwundenen Akten des verstorbenen Altkanzlers Kohl weiterhin geheim halten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Eilklage des Tagesspiegels zurückgewiesen, über den aktuellen Stand der internen Suche nach den Unterlagen informiert zu werden (Beschluss v. 24. Mai 2016, OVG 6 S 13.18). Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte den Beschluss: "Diese Entscheidung ist für den DJV absolut unverständlich. Es ist von aktuellem Interesse, ob und welche Akten fehlen", heißt es in einer Stellungnahme, die dem Tagesspiegel vorliegt.

https://www.tagesspiegel.de/politik/gerichtsbeschluss-kanzleramt-darf-suche-nach-verschwundenen-kohl-akten-geheim-halten/22603686.html

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.

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Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de

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