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Pressestimmen: zu Telekom-Prozessen Experte: Auch deutsche Telekom-Aktionäre können in USA klagen

Berlin (ots)

Berlin. Deutsche Telekom-Aktionäre haben nach
Einschätzung von Experten gute Chancen, die Telekom in den USA auf
Schadenersatz zu verklagen. Nicht nur US-Anleger, sondern auch
deutsche Anteilseigner könnten in den Vereinigten Staaten klagen,
sagte der Berliner Börsenrechts-Experte, Hans-Peter Schwintowski, dem
Tagesspiegel (Samstagausgabe). Da das US-Recht anlegerfreundlicher
sei als die deutschen Vorschriften, sei eine Klage in den USA "ein
scharfes Schwert", betonte der Professor für Bank- und Börsenrecht an
der Humboldt-Universität. Allerdings müssten in den USA alle
Prozessbeteiligten ihre Kosten selber tragen, auch die Gewinner.
Zudem dürften die deutschen Rechtsschutzversicherungen wohl keinen
Versicherungsschutz leisten, warnte Schwintowski.
Wie Anleger-Anwalt Andreas Tilp, der 150 Telekom-Aktionäre
vertritt, demselben Blatt sagte, rechnet er noch in diesem Halbjahr
mit einem Beginn der Telekom-Prozesse beim Landgericht Frankfurt.
Zahlreiche Telekom-Aktionäre haben das einstige Staatsunternehmen auf
Schadenersatz verklagt, weil ihrer Meinung nach der Börsenprospekt
zum dritten Börsengang im Sommer 2000 fehlerhaft und unvollständig
war.
Rückfragen unter
Der Tagesspiegel
Wirtschaftsredaktion
Potsdamer Straße 87
10785 Berlin
Tel: 030/26009-306
Fax: 030/26009-437
Mail:  Heike.Jahberg@Tagesspiegel.de
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Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
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Chef vom Dienst
Telefon:030-260 09-419
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