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Pressestimmen: Anwälte erheben schwere Vorwürfe gegen den Bund wegen der Telekom-Prozesse

Berlin (ots)

Die Anwälte, die die Kläger gegen die Deutsche
Telekom vertreten, erheben schwere Vorwürfe gegen die Justiz und die
Bundesregierung. "Wir werden von den Gerichten und der
Staatsanwaltschaft blockiert", sagte Rechtsanwalt Hans-Joachim Wiebe
aus Hannover dem "Tagesspiegel am Sonntag". Wiebe vertritt nach
eigenen Angaben 150 Kläger. Bereits im August 2001 hat er die ersten
Prospekthaftungsklagen beim Landgericht Frankfurt (Main) eingereicht.
Einen Termin für eine mündliche Verhandlung gibt es immer noch nicht.
"Ich glaube, dass hier von oben mittelbar oder unmittelbar Druck
ausgeübt wird", sagt Franz Braun von der Kanzlei Rotter, die etwa 50
weitere Kläger vertritt. Es sei ein hochpolitischer Fall und "die
Bundesregierung spielt hier keine rühmliche Rolle", sagt Braun.
Neben den Zivilprozessen läuft in Bonn auch ein
Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Manager der Telekom. Was die
Staatsanwälte ermitteln, kann den Klägern in den Schadenersatzklagen
als Beweismittel dienen. Aber auch in Bonn hat der Prozess noch nicht
begonnen. "Der Fall war schon vor drei Jahren anklagereif", sagt
Anwalt Wiebe, der damals Einsicht in die Akten bekommen hat.
Inzwischen wird ihm die Akteneinsicht jedoch verweigert. Begründung:
Dies stünde elementaren Interessen der Telekom entgegen.
Die Zeit spielt in diesem Fall für den Bund und für die Deutsche
Telekom. Denn nach drei Jahren verjähren die Ansprüche aus
Prospekthaftungsklagen nach dem Börsengesetz. Aktionäre, die noch
nicht geklagt haben, geraten in Zeitnot. Das Verstreichen der
Verjährungsfrist ist für die Telekom und den Bund eine Chance, "den
Schaden zu begrenzen", sagt Braun. Anleger-Anwalt Andreas Tilp sieht
aber auch für die Fälle, deren Verjährungsfrist nun droht, noch
Möglichkeiten: Statt der börsengesetzlichen Prospekthaftung könnten
die Aktionäre Schadenersatz nach Paragraf 823 Absatz 2 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit Paragraf 264a
Strafgesetzbuch (Kapitalanlagebetrug) fordern. Vorteil dieser Lösung:
Der Anspruch verjährt deutlich später. Die Anleger haben damit zwar
ihre Prozesse noch nicht gewonnen - aber zumindest Zeit.
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

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Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon:030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email:thomas.wurster@tagesspiegel.de

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