Pressestimmen: zu Telekom-Aktionärsklagen Telekom-Aktionärsklagen legen Justiz lahm
Berlin (ots)
Berlin. Der enorme Andrang von Telekom-Aktionären legt die zuständige Kammer beim Frankfurter Landgericht lahm. Mehr als 10 000 Telekom-Aktionäre haben bereits Schadenersatzklagen beim Landgericht Frankfurt eingereicht und die zuständige siebte Kammer damit vor erhebliche Probleme bestellt. "Das Gericht sieht kein Land mehr", sagte Franz Braun von der Münchener Kanzlei Rotter dem Tagesspiegel (Freitagausgabe).
Weil die Gerichtsverwaltung noch damit beschäftigt ist, alle Kläger zu registrieren, ist mit einem baldigen Prozessbeginn nicht zu rechnen. Vielmehr hat das Gericht der Telekom bis Ende Februar nächsten Jahres Zeit gegeben, auf die Forderungen der Kläger zu reagieren. "Die mündliche Verhandlung wird nicht vor August kommenden Jahres beginnen", sagte Ralf Plück von der Wiesbadener Kanzlei Doerr, Kühn, Plück & Thoeren, die 5600 Telekom-Aktionäre vertritt. "Die 7. Kammer ist völlig überlastet", meint Anlegeranwalt Braun. Das sei ein Skandal, denn immerhin habe seine Kanzlei schon im August 2001 die ersten Klagen eingereicht.
Plück kündigte an, dass seine Kanzlei demnächst eine neue Sammelklage gegen EM-TV einreichen wird. Zwar seien frühere Verfahren gescheitert, aber die Erfolgsaussichten der Anleger hätten sich durch das zwischenzeitlich abgeschlossene Strafverfahren gegen die Haffa-Brüder deutlich verbessert. Plück verlangt Schadenersatz wegen falscher beziehungsweise unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen im Jahr 2000. Durch die Pflichtmitteilungen, aber auch durch Zwischenberichte, Interviews und Stellungnahmen sei das Bild eines erfolgreichen Unternehmens und Börsenhighflyers aufrechterhalten worden - "mit Hilfe völlig überzogener Unternehmenskennzahlen". Das habe auch die Richterin im Strafverfahren gegen die EM-TV-Gründer, die Haffa-Brüder, so gesehen. Der Strafprozess habe ergeben, dass die Haffa-Brüder im August 2000 vorsätzlich falsche Unternehmenszahlen veröffentlicht haben, so Plück. Darauf könnten sich jetzt auch die Anleger in ihren Zivilverfahren berufen.
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