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Der Tagesspiegel: Kommentar zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes über den ärztlichen Bereitschaftsdienst

Berlin (ots)

Ärzte sind immer für ihre Patienten da, tags wie
nachts. Zumindest in unserer Vorstellung. Die Erwartungen sind hoch,
Dienst nach Vorschrift kommt nicht in Frage. Dieses Denken hat auch
die deutschen Arbeitszeitregelungen ein wenig mitbestimmt. Das
Ergebnis waren bis zu 36 Stunden dauernde Dienste für
Klinikmediziner, die ausgelaugt und zu einem Risiko für die Patienten
wurden. Denn so man- cher Kunstfehler dürfte auf das Konto fähiger,
aber übermüdeter Ärzte gehen.
Vielleicht gehört der schlaflose, gehetzte und innerlich
ausgebrannte Arzt bald der Vergangenheit an. Die Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofes, auch ärztliche Bereitschaftsdienste als
Arbeitszeit einzustufen, hat nicht nur weit reichende Konsequenzen
für die Krankenhausorganisation, sondern bedeutet auch eine kleine
Kulturrevolution. In Zukunft hat der Arzt ein Recht auf Ruhe. Und der
Nachtdienst wird endlich auch rechtlich als das eingestuft, was er
selbstverständlich ist: Arbeit.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Ressort Meinung, Telefon 030/26009-444
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon:030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email:thomas.wurster@tagesspiegel.de

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