Der Tagesspiegel: Renate Künast zum Konflikt in der Bundesregierung über die grüne Gentechnik
Berlin (ots)
Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) besteht darauf, den Verbrauchern die Wahl zwischen gentechnisch verä nderten und gentechnikfreien Lebensmitteln zu lassen. Im "Tagesspiegel" kritisierte sie die EU-Kommission scharf, dass diese "nicht den Mut aufgebracht hat" Regeln zur Koexistenz zu erarbeiten sondern "nur unverbindliche Leitlinien" formulierte. Sie warnte vor einer Strategie, "die dazu führt, dass sich die genetisch veränderten Organismen schleichend ausbreiten".
Die Zitate sind von sofort an bei Nennung der Quelle zur Verwendung frei. Im folgenden finden Sie das ganze Interview im Wortlaut:
Die Europäische Union verlangt, dass Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen, wenn sie mehr als 0,9 Prozent gentechnisch verändertes Material enthalten. Wozu braucht es ein neues Gentechnikgesetz?
Wir sind uns mit der Europäischen Kommission einig, dass wir Regeln zur Koexistenz brauchen. Um eine gentechnikfreie und eine gentechnisch veränderte Landwirtschaft nebeneinander existieren zu lassen, reichen die Kennzeichnungspflicht und die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel nicht aus. Wir wollen, dass Verbraucher die Wahl haben.
Das Forschungs- und das Wirtschaftsministerium werfen Ihnen vor, die grüne Gentechnik verhindern zu wollen.
Weltweit wird grüne Gentechnik auf 60 Millionen Hektar angebaut. Die Frage ist nicht, ob Gentechnik existiert. Wir haben uns in der Koalition entschieden, Wahlfreiheit und Koexistenz zu organisieren. Um diese zu ermöglichen, müssen wir sicherstellen, dass es noch gentechnikfreie Produkte gibt - egal ob bei Saatgut oder Lebensmitteln.
Wo sehen Sie die größten Probleme?
Es muss ein Standortregister geben, das schreibt schon die EU- Freisetzungsrichtlinie vor. Außerdem reden wir über Haftungsfragen, den Schutz ökologisch sensibler Gebiete und die wissenschaftliche Begleitung des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Wenn zwei Felder nebeneinander liegen und die Pollen vom einen auf das andere fliegen, ist das bisher kein Problem. Doch wenn es ein GVO- und ein gentechnikfreier Acker sind, hat der konventionell oder ökologisch wirtschaftende Bauer einen finanziellen Nachteil, wenn die Pollen fliegen. Der Ökobauer, weil für ihn Gentechnik verboten ist. Wer als konventioneller Landwirt Lieferverträge hat, die Gentechnikfreiheit verlangen, hat ebenfalls seinen Schaden. Diesen Schaden kann nicht der Geschädigte tragen.
Vor kurzem ist eine britische Studie veröffentlicht worden, die nachweist, dass die biologische Vielfalt abnimmt, wenn herbizidresistente Sorten angebaut werden.
Die von der Regierung in Auftrag gegebene Studie hat eine riesige Diskussion ausgelöst. Die Studie stellt fest, dass die alte Arbeitsthese "Gentechnisch veränderte Pflanzen sind gut für die Umwelt, weil Pflanzenschutzmittel gezielter eingesetzt werden können" nicht stimmt, im Gegenteil.
Wie wollen die anderen EU-Staaten die Koexistenz regeln? Gibt es Absprachen?
Derzeit beobachtet jeder jeden, besonders bei den Koexistenzregeln. Deshalb finde ich, dass die Kommission ihrer Verantwortung nicht gerecht wurde, als sie nur unverbindliche Leitlinien formuliert hat. Sie hat aber nicht den Mut aufgebracht, verbindliche Regeln zu entwerfen.
Gleichzeitig versucht die Kommission über die Saatgutrichtlinie Fakten zu schaffen, die eine Koexistenz schwer machen werden. Wie wird sich Deutschland im EU-Saatgutausschuss bei der geplanten Probeabstimmung verhalten?
Wir wollen, dass die 0,9 Prozent, die als zulässige gentechnische Verunreinigung für die Kennzeichnung von Lebensmitteln beschlossen worden ist, auch zu halten sind. Das Abstimmungsverhalten Deutschlands ist noch in der Ressortabstimmung. Aber natürlich gibt es auch Fragen an die Kommission. Zum einen haben wir rechtliche Zweifel daran, dass sie mit dem Plan, die Schwellenwerte für eine gentechnische Verunreinigung von Saatgut zwischen 0,3 und 0,7 Prozent im Saatgutausschuss festzulegen, das korrekte Verfahren gewählt hat. Inhaltlich ist zudem die Frage, ob 0,9 Prozent bei Lebensmitteln mit diesen Schwellenwerten im Saatgut einzuhalten sind. Das müssen auch die EU-Wissenschaftler beantworten Es darf keine Strategie gefahren werden, die dazu führt, dass sich die genetisch veränderten Organismen schleichend ausbreiten. Wahlfreiheit fängt beim Saatgut an.
Die Saatgutkonzerne argumentieren, dass gesundheitliche Schäden bisher nicht aufgetreten sind, und ihre Pflanzen gegen den Welthunger helfen. Kann man da dagegen sein?
Die Tragik ist: Der größte Teil der Menschen, die hungern lebt, auf dem Land und arbeitet in der Landwirtschaft. Es gibt riesige Anbauflächen, auf denen Exportprodukte für den Norden angebaut und Löhne gezahlt werden, von denen niemand leben kann. Wenn man den Menschen Land und Saatgut gäbe, könnten sie sich auch selbst ernähren. Es gibt genug Nahrung auf der Welt. Sie ist nicht richtig verteilt.
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