Der Tagesspiegel: Chancen für bessere Fluggastrechte sinken
Berlin (ots)
Berlin. Für die Durchsetzung einer EU-Verordnung über die Entschädigung von Flugpassagieren, die nur verspätet zum Ziel kommen, sinken die Chancen. In einem Brief an den stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Michael Müller erklärte der Staatssekretär im Kanzleramt, Frank-Walter Steinmeier, dass Deutschland die EU- Pläne nicht länger unterstützen will. In seinem Schreiben, aus dem der "Tagesspiegel" (Freitag-Ausgabe) zitiert, begründet der Chef des Bundeskanzleramts das mit dem Vorhaben der Europäischen Union, die Fluggesellschaften auch für höhere Gewalt - gemeint ist etwa die Bombendrohung gegen einen Flughafen - haften zu lassen. Es sei deshalb kaum möglich, unsere bisherige positive Begleitung des Vorhabens fortzusetzen", schrieb Steinmeier. Die EU-Pläne sehen konkrete Entschädigungssätze bei Verspätungen oder Annullierungen, aber auch bei Überbuchung von Flügen vor. Detailliert geregelt werden soll auch, wann Erfrischungsgetränke, Mahlzeiten oder auch Hotelübernachtungen gewährt werden müssen. Bisher entschädigen Fluggesellschaften nur aus Kulanz, Billigflieger zum Teil gar nicht. Da Großbritannien und Irland bereits Ablehnung signalisiert haben und Portugal sich enthalten will, ist das Ja Deutschlands für eine Durchsetzung der EU-Verordnung notwendig. Die Lufthansa, die anfangs einer Entschädigungsregelung positiv gegenüberstand, hat nach Informationen des "Tagesspiegels" ihre Haltung inzwischen geändert. Ähnlich wie das Bundesjustizministerium argumentiert sie nun, dass eine verschuldensunabhängige Entschädigungsregelung für sie nicht akzeptabel sei. Auch das Bundesverkehrsministerium - offenbar bedrängt von den Reisebüros - ist gegen großzügige Entschädigungsregelungen. Die für Umwelt und Verbraucherschutz zuständigen Fachpolitiker von SPD und Grünen wollen dennoch für den Kompromiss streiten. Die Grünen-Abgeordneten Reinhard Loske, Ulrike Höfken und Winfried Hermann schrieben, wie der "Tagesspiegel" weiter berichtet, an Steinmeier, die vorgesehene Haftung für außergewöhnliche Umstände" verpflichte die Flugunternehmen nur zu sehr geringwertigen Serviceleistungen", lediglich bei Verspätungen ab fünf Stunden müsse die Rückerstattung des Flugpreises angeboten werden. Diese Regelungen seien nicht so einschneidend, als dass an diesem Punkt ein wichtiges verbraucherpolitisches Vorhaben scheitern" und der ausgehandelte Kompromiss nachträglich durch den Rat abgelehnt werden sollte, heißt es in dem Brief.
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