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Der Tagesspiegel: Chancen für bessere Fluggastrechte sinken

Berlin (ots)

Berlin. Für die Durchsetzung einer EU-Verordnung
über die Entschädigung von Flugpassagieren, die nur verspätet zum
Ziel kommen, sinken die Chancen. In einem Brief an den
stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Michael Müller erklärte
der Staatssekretär im Kanzleramt, Frank-Walter Steinmeier, dass
Deutschland die EU- Pläne nicht länger unterstützen will. In seinem
Schreiben, aus dem der "Tagesspiegel" (Freitag-Ausgabe) zitiert,
begründet der Chef des Bundeskanzleramts das mit dem Vorhaben der
Europäischen Union, die Fluggesellschaften auch für höhere Gewalt -
gemeint ist etwa die Bombendrohung gegen einen Flughafen - haften zu
lassen. Es sei deshalb „kaum möglich, unsere bisherige positive
Begleitung des Vorhabens fortzusetzen", schrieb Steinmeier. Die
EU-Pläne sehen konkrete Entschädigungssätze bei Verspätungen oder
Annullierungen, aber auch bei Überbuchung von Flügen vor. Detailliert
geregelt werden soll auch, wann Erfrischungsgetränke, Mahlzeiten oder
auch Hotelübernachtungen gewährt werden müssen. Bisher entschädigen
Fluggesellschaften nur aus Kulanz, Billigflieger zum Teil gar nicht.
Da Großbritannien und Irland bereits Ablehnung signalisiert haben und
Portugal sich enthalten will, ist das Ja Deutschlands für eine
Durchsetzung der EU-Verordnung notwendig. Die Lufthansa, die anfangs
einer Entschädigungsregelung positiv gegenüberstand, hat nach
Informationen des "Tagesspiegels" ihre Haltung inzwischen geändert.
Ähnlich wie das Bundesjustizministerium argumentiert sie nun, dass
eine verschuldensunabhängige Entschädigungsregelung für sie nicht
akzeptabel sei. Auch das Bundesverkehrsministerium - offenbar
bedrängt von den Reisebüros - ist gegen großzügige
Entschädigungsregelungen. Die für Umwelt und Verbraucherschutz
zuständigen Fachpolitiker von SPD und Grünen wollen dennoch für den
Kompromiss streiten. Die Grünen-Abgeordneten Reinhard Loske, Ulrike
Höfken und Winfried Hermann schrieben, wie der "Tagesspiegel" weiter
berichtet, an Steinmeier, die vorgesehene Haftung „für
außergewöhnliche Umstände" verpflichte die Flugunternehmen „nur zu
sehr geringwertigen Serviceleistungen", lediglich bei Verspätungen ab
fünf Stunden müsse die Rückerstattung des Flugpreises angeboten
werden. Diese Regelungen seien „nicht so einschneidend, als dass an
diesem Punkt ein wichtiges verbraucherpolitisches Vorhaben scheitern"
und der ausgehandelte Kompromiss nachträglich durch den Rat abgelehnt
werden sollte, heißt es in dem Brief.
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email: thomas.wurster@tagesspiegel.de

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