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Der Tagesspiegel: Neues Ermittlungsverfahren gegen Horst Mahler
Rechtsextremer Anwalt soll am Rande seines Prozesses den Holocaust geleugnet haben

Berlin (ots)

Der erste Prozess läuft noch, da scheint sich schon
der zweite anzukündigen: Die Staatsanwaltschaft führt jetzt ein
weiteres Ermittlungsverfahren gegen den rechtsextremen Anwalt Horst
Mahler, der sich zusammen mit zwei Kumpanen seit dem 6. Februar wegen
des Vorwurfs der Volksverhetzung vor dem Landgericht verantworten
muss. Mahler wird nun vorgehalten, er habe am Rande des Prozesses in
einem Kurz-Interview der RBB-"Abendschau" den vom NS-Regime verübten
Völkermord an den Juden geleugnet. Dies wäre wieder Volksverhetzung,
laut Strafgesetzbuch zu ahnden mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer
Geldstrafe. Das neue Ermittlungsverfahren ist bereits das zweite, das
nach Äußerungen Mahlers seit Beginn des Prozesses eingeleitet wurde.
Am ersten Prozesstag hatte der Anwalt über die "Auschwitz-Lüge"
schwadroniert und weitere rechtsextreme Parolen von sich gegeben. Auf
Mahlers Tiraden im Gerichtssaal folgte prompt ein Verfahren,
ebenfalls wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Vermutlich würden
dieses Verfahren und das neue, das nach dem Interview der
"Abendschau" begann, zu einem Komplex verbunden, hieß es gestern in
Justizkreisen. Geprüft wird auch, wie Mahlers Parolen vom zweiten
Prozesstag am vergangenen Mittwoch zu werten sind. Der Anwalt hatte
unter anderem behauptet, Milliarden Menschen wären bereit, Adolf
Hitler den Völkermord an den Juden zu verzeihen, "wenn er ihn denn
begangen hätte". Nach Informationen des Tagesspiegels hat Mahler
außerdem am 8. Februar in einer E-Mail mehreren
Bundestagsabgeordneten die Todesstrafe angedroht - wegen eines
"schweren Kriegsverbrechens gegen das Deutsche Volk". Ob auch in
diesem Fall ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist noch
offen. In dem laufenden Prozess wirft die Staatsanwaltschaft Mahler
sowie den Mitangeklagten Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen vor, sie
hätten im Internet auf gleich drei Websites zum Hass gegen Ausländer
aufgestachelt. Mahler ist außerdem angeklagt, in einem Schriftstück
zum NPD-Verbotsverfahren den Hass gegen Juden propagiert zu haben.
Der Anwalt vertrat die rechtsextreme Partei vor dem
Bundesverfassungsgericht. Auch der Mitangeklagte Reinhold Oberlercher
scheint Ermittlungsverfahren anzuhäufen. Am ersten Prozesstag hatte
der Hamburger Rechtsextremist ein Pamphlet verlesen, in dem die
Bundesrepublik als "völkerrechtswidriges Reichs- und
Volksvernichtungsregime" bezeichnet wird. Die Staatsanwaltschaft
führt nun ein Verfahren wegen des Verdachts der Verunglimpfung des
Staates. Da Oberlercher auch die Schmähschrift vor dem Gerichtssaal
an Journalisten verteilt hatte, beging er nach Ansicht der
Strafverfolger offenkundig dieselbe Straftat zweimal. Mögliche
Konsequenz: noch ein Verfahren. Unterdessen hat die
Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 25- jährigen Berliner erhoben,
der im Internet mehr als 7000 Dateien mit NS-Propaganda sowie
rechtsextremer Musik angeboten haben soll. Die Vorwürfe gegen Carsten
G. lauten Volksverhetzung und Verbreitung von Propagandamitteln
verfassungswidriger Organisationen.
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email: thomas.wurster@tagesspiegel.de

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