Der Tagesspiegel: Neues Energierecht lässt Verbandsklagen gegen Versorger zu Netzbetreiber müssen unrechtmäßig erworbene Gewinne wieder abführen
Berlin (ots)
Berlin. Das neue Energiewirtschaftsgesetz der Bundesregierung sieht weit reichen-de Rechte für Verbraucher und Verbände vor. Nach dem Gesetzentwurf, der dem "Tagesspiegel am Sonntag" vorliegt, hat "jeder Betroffene" einen Anspruch auf Prüfung seiner Vorwürfe gegen einen Netzbetreiber durch die Regulierungsbehör-de. Erstmals in dieser ausführlichen Form in einem Gesetz werden Fachverbänden und Verbraucherverbänden sogar Schadenersatzansprüche zugestanden. Und "be-troffen ist", so heißt es weiter, "wer als Marktbeteiligter durch den Verstoß beein-trächtigt ist." Möglichkeiten für Verbandsklagen in diesem Umfang gibt es bislang im deutschen Recht nicht.
Zuständig für Beschwerden und Schadenersatzforderungen gegen Betreiber von Erdgas- oder Stromnetzen wird künftig die Regulierungsbehörde für Telekommuni-kation und Post (RegTP) in Bonn sein, deren Befugnisse ab Juli auf den Energie-markt ausgeweitet werden sollen. Diese Behörde kann in Zukunft auch anordnen, dass die Energieversorger zu Unrecht gemachte Gewinne abführen müssen. Ver- braucherverbände begrüßen die Erweiterung der Kundenrechte gegen den Miss-brauch von Netzmonopolen. Rechtsexperten sind allerdings skeptisch, ob die jetzt von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) vorgeschlagenen "sehr weit ge-fassten Rechte" praktikabel sind.
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