Der Tagesspiegel: Zypries: Wir prüfen auch die Telefonüberwachung
Berlin (ots)
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Abhören von Wohnräumen will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) auch die Regelungen über die Telefonüberwachung im Licht der neuen Rechtslage prüfen. Dem Tagesspiegel sagte sie im Interview: "Einen Teil der Regelungen, die das Gericht für die akustische Wohnraumüberwachung fordert, haben wir bereits in die geplante Neurege-lung der Telefonüberwachung aufgenommen. Und natürlich werden wir nun über-prüfen, ob noch weitere Änderungen geboten sind."
Nachfolgend finden Sie das Interview im Wortlaut. Es steht Ihnen bei Nennung der Quelle Tagesspiegel zur Verwendung frei.
Frau Zypries, wie beurteilen Sie die Entscheidung des Bundesverassungsgerichts?
Mit dieser Entscheidung hat das Karlsruher Gericht klar gestellt, dass eine akustische Wohnraumüberwachung grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Das hei ßt: Im Interesse einer effektiven Strafverfolgung kann im Einzelfall auch die Wohnung abgehört werden - allerdings hat das Karlsru-her Gericht diesen Ermittlungsmethoden klare rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Insbesondere muss bei den Ermittlungen der Schutz der Menschenwürde gewährleistet und der höchstpersönliche Le-bensbereich respektiert werden.
Welche Folgen hat das Urteil?
Wir werden die Entscheidung nun gründlich lesen und dann die notwendigen Gesetzesänderungen vornehmen. Das Gericht hat uns dafür eine Frist bis zum 30. Juni 2005 gesetzt.
Wie bedeutsam war das Abhören von Wohnungen in der Praxis?
In der Praxis wird die akustische Wohnraumüberwachung bereits heute sehr restriktiv gehandhabt. Von 1998 bis einschließlich 2002 wurde diese Maßnahme lediglich in 119 Fällen angeordnet.
Sind dadurch große Fahndungserfolge geglückt, die sonst unterblieben wären?
Nach Angaben der Landesjustizverwaltungen hat die akustische Wohnraumüberwachung in mehr als der Hälfte der Fälle Erkenntnisse gebracht, die für die jeweiligen Verfahren relevant waren.
Wird sich das Urteil zumindest mittelbar auch auf die Regelungen über das Abhören von Telefonen auswirken?
Einen Teil der Regelungen, die das Gericht für die akustische Wohnraumüberwachung fordert, ha-ben wir bereits in die geplante Neuregelung der Telefonüberwachung aufgenommen. Und natürlich werden wir nun überprüfen, ob noch weitere Änderungen geboten sind.
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