Der Tagesspiegel: Experten: Alcopop-Steuer ist verfassungswidrig
Berlin (ots)
Berlin. Die von der Regierung geplante Steuer auf Alcopop- Mischgetränke ist verfassungswidrig. Diese Ansicht vertraten renommierte Verfassungsrechtler im Gespräch mit dem Tagesspiegel (Montagausgabe). Die geplante Sonderabgabe von 87 Cent pro Flasche ab 1. Juni verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz, sagte der Verfassungsexperte Rupert Scholz. Er hat für den Bundesverband der deutschen Spirituosen-Industrie ein Gutachten erstellt. "Mixgetränke mit Bier oder Wein haben zum Teil einen höheren Alkoholgehalt als einige Alcopops, werden aber von der Abgabe ausgenommen." Dies sei mit der Verfassung nicht vereinbar. Außerdem sei die Steuer "abgabenrechtlich nicht in Ordnung". Scholz: "Sie ist als Verbrauchssteuer deklariert, in Wahrheit handelt es sich aber um eine Strafsteuer mit Verbotsfunktion." Denn mit der Sonderabgabe verfolge die Regierung das Ziel, "die Alcopops zu verbieten". Die Regierung hofft, den Absatz dieser Getränke um 75 Prozent zu drücken. Scholz verweist zudem auf bereits bestehende Gesetze, mit denen junge Menschen vor Schäden durch Drogenmissbrauch geschützt werden sollen. Schon heute dürften Alcopops nur an über 18- Jährige abgegeben werden. Dass das Jugendschutzgesetz praktisch nicht eingehalten werde, dürfe kein Grund für den Staat sein, ersatzweise eine Abgabe auf Alcopops einzuführen.
Bedenken haben auch andere Experten. So hält auch der Verfassungsrechtler Hans-Joachim Arndt von der Universität Mannheim das geplante Gesetz "für ziemlich problematisch". Er sieht ebenfalls den Gleichheitsgrundsatz in Frage gestellt, sagte Arndt dem Tagesspiegel.
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