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Der Tagesspiegel: Finanzamt ist bei Flutspenden großzügig

Berlin (ots)

Wer Geld für die Flutopfer gespendet hat, braucht
keine Spendenquittung, um diese von der Steuer abzusetzen.
Voraussetzung: Das Geld muss auf ein Sonderkonto eines amtlich
anerkannten Wohlfahrtsverbandes eingezahlt worden sein. Darauf weist
der "Tagesspiegel" (Montagausgabe) unter Verweis auf ein
entsprechendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums hin. Wer auf
ein Flut-Sonderkonto gespendet hat, braucht als Nachweis gegenüber
dem Finanzamt nur den Kontoauszug oder den Bareinzahlungsbeleg der
Bank. Beim Online-Banking reicht der PC-Ausdruck. Diese Regelung gilt
zeitlich unbegrenzt.
Wer nicht auf ein Sonder-, sondern auf ein normales Konto der
Wohlfahrtsverbände gezahlt hat, braucht ebenfalls keine
Spendenquittung, wenn das Geld für die Flutopfer gedacht war und bis
zum 19. Januar eingezahlt worden ist. Dies gilt unabhängig von der
Höhe der Spende.
Inhaltiche Rückfragen bitte an:
Der Tagesspiegel, Wirtschaftsredaktion, Tel.: 030-26009 260
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email: thomas.wurster@tagesspiegel.de

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